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Steuer-Glossar

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für dich abschließt. Du bist die versicherte Person und erhältst später die Leistung. Sie ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 101.400 € im Jahr) steuerfrei und bis zu 4 % sozialabgabenfrei.

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Häufige Fragen

Ist eine Direktversicherung noch sinnvoll?

Das hängt vor allem vom Arbeitgeberzuschuss und den Kosten ab. Gibt dein Arbeitgeber mindestens 15 % dazu, fällt der Aufbau meist leichter. Trägst du die Beiträge allein, können die Abzüge im Ruhestand den Vorteil aufwiegen. Das solltest du im Einzelfall durchrechnen.

Wird eine Direktversicherung bei Auszahlung versteuert?

Ja. Bei Verträgen ab 2005 werden die Leistungen in der Rentenphase voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. In der Ansparphase sind die Beiträge dafür steuerfrei. Auf die Betriebsrente fallen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Wird eine Direktversicherung bei der Rente angerechnet?

Auf die gesetzliche Rente wird die Direktversicherung nicht angerechnet, sie kommt also zusätzlich. In der Ansparphase bleibt das Guthaben auch bei Arbeitslosigkeit geschützt. Ob es in anderen Sozialleistungen berücksichtigt wird, ist im Einzelfall zu prüfen.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z