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Steuer-Glossar

Bestandskraft

Bestandskraft heißt, dass ein Steuerbescheid nicht mehr mit Einspruch angefochten werden kann. Man nennt das formelle Bestandskraft; sie tritt ein, sobald die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe abgelaufen ist. Zusätzlich bindet die materielle Bestandskraft das Finanzamt an den Inhalt des Bescheids. Danach sind Änderungen nur noch über die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung möglich, etwa bei einem Vorbehalt der Nachprüfung.

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Häufige Fragen

Wann tritt die Bestandskraft ein?

Formell bestandskräftig wird ein Bescheid, sobald die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe abgelaufen ist. Das passiert, wenn du keinen Einspruch einlegst oder ihn zurücknimmst. Die materielle Bestandskraft bindet das Finanzamt schon ab der Bekanntgabe an den Inhalt des Bescheids. Endgültig fest wird die Festsetzung mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Was ist der Unterschied zwischen Bestandskraft und Rechtskraft?

Rechtskraft betrifft Urteile von Gerichten, Bestandskraft dagegen Verwaltungsakte wie einen Steuerbescheid. Ein Urteil wird mit der Unanfechtbarkeit bindend, ein Bescheid wirkt dagegen schon mit seiner Bekanntgabe. Beide Begriffe sollen für Rechtssicherheit sorgen.

Was bedeutet Bestandskraft bei einem Steuerbescheid?

Der Bescheid kann dann nicht mehr mit Einspruch angefochten werden. Finanzamt und Steuerpflichtige sind an die getroffene Regelung gebunden, auch wenn sie fehlerhaft ist. Ändern lässt sich ein bestandskräftiger Bescheid nur noch über die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung oder wenn eine Vorläufigkeit beziehungsweise ein Vorbehalt der Nachprüfung greift.

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