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Steuer-News

Neue Gesetze, Urteile, Werte und Fristen. Jede Meldung mit Quelle, den betroffenen Gruppen und dem, was du jetzt tun solltest.

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10 Meldungen

Kalenderblatt mit umkreistem 31. Dezember neben Steuerformular, Brille und KaffeetasseFristNur noch bis 31. Dezember: Steuererklärung 2022 freiwillig abgebenWer für 2022 nicht abgabepflichtig war, kann die Erklärung nur noch bis 31.12.2026 einreichen. Danach verfällt eine mögliche Erstattung.Betrifft: alle, Arbeitnehmer, Rentner, Studierende
GesetzPendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten KilometerSeit 01.01.2026 gilt für alle Arbeitswege einheitlich eine Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer. Die Staffelung nach Entfernung entfällt.Betrifft: ArbeitnehmerAuto auf einer Landstraße im Morgenlicht, dahinter die Skyline einer Stadt.GesetzMehr steuerfrei fürs Ehrenamt: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigenSeit 2026 bleiben bis zu 3.300 € Übungsleiterpauschale und 960 € Ehrenamtspauschale steuerfrei. Was das für Trainer, Betreuer und Vereinsvorstände bedeutet.Betrifft: Ehrenamtliche, Studierende, RentnerTrainerin mit Trillerpfeife bekommt vom Vorstand einen Umschlag mit Aufwandsentschädigung überreicht.GesetzAktivrente: Bis 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienenDie Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag, kein neuer Rentenanspruch. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann Arbeitslohn bis zur monatlichen Grenze steuerfrei behalten.Betrifft: RentnerÄltere Beschäftigte an einer Werkbank neben einer schematischen Gehaltsabrechnung mit markiertem steuerfreiem AnteilVerwaltungSteuerbescheid kommt standardmäßig digitalWer die Erklärung über ELSTER abgibt, erhält den Bescheid künftig in der Regel nur noch elektronisch. Was das für Fristen und Einspruch bedeutet.Betrifft: alleLaptop mit geöffnetem ELSTER-Postfach und PDF-Steuerbescheid, daneben ein ungeöffneter Briefumschlag.Neue WerteMindestlohn 13,90 €: Minijob-Grenze steigt auf 603 €Mit dem höheren Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze für Minijobs 2026 auf 603 € im Monat. Auch der Midijob-Bereich verschiebt sich.Betrifft: Arbeitnehmer, Studierende, RentnerStundenzettel mit Eintrag 13,90 €, daneben Münzen und ein Taschenrechner auf einem TischNeue WerteNeue Werte 2026: Grundfreibetrag, Kindergeld, KinderfreibetragGrundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2026. Die wichtigsten neuen Werte im Überblick – und was sie für deine Steuererklärung bedeuten.Betrifft: alle, FamilienKalenderblatt Januar 2026 neben Taschenrechner und kleinen Münzstapeln auf hellem SchreibtischGesetzE-Rechnung: Was Selbstständige jetzt wissen müssenSeit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 und 2028 auch ausstellen. Welche Übergangsfristen gelten und wer ausgenommen ist.Betrifft: SelbstständigeLaptop mit Rechnungsprogramm auf dem Bildschirm, daneben ein Stapel Papierrechnungen auf einem Tisch.UrteilBundesverfassungsgericht: Solidaritätszuschlag bleibtDas Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Was das für Gutverdiener und offene Einsprüche bedeutet.Betrifft: Arbeitnehmer, SelbstständigeEingangsbereich des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit Blick auf die FassadeGesetzAbfindung: Fünftelregelung nur noch in der SteuererklärungSeit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Die Ermäßigung gibt es erst mit der Steuererklärung.Betrifft: ArbeitnehmerAufhebungsvertrag und Kündigungsschreiben auf einem Schreibtisch, daneben Taschenrechner und Stift.

Meldungen geben den Stand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Gesetzesvorhaben können sich bis zur Verkündung ändern.

Was Steuer-News 2026 für dich bedeuten

Das Steuerrecht ändert sich fast jedes Jahr. Neue Gesetze, Urteile und Schreiben der Finanzverwaltung treffen Arbeitnehmer, Familien, Selbstständige und Rentner unterschiedlich stark. Die News-Seite ordnet diese Meldungen ein und zeigt, welcher Punkt für welche Gruppe wichtig ist.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Plan und Gesetz. Ein Referentenentwurf, ein Koalitionsbeschluss oder ein Eckpunktepapier ist noch kein geltendes Recht. Erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt wirken neue Regeln – häufig erst ab einem bestimmten Stichtag.

Zu jeder Meldung gehört deshalb die Frage: Ab wann gilt sie, wen betrifft sie und was musst du selbst tun? Nur wer das trennt, plant seine Steuererklärung richtig.

  • Gesetzgebung: beschlossene Änderungen und ihre Stichtage
  • Rechtsprechung: Urteile von BFH, Finanzgerichten und Bundesverfassungsgericht
  • Verwaltung: BMF-Schreiben und neue Vordrucke
  • Praxis: Freibeträge, Pauschalen und Fristen für das laufende Jahr

Diese Werte und Regeln gelten 2026

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 €, bei Zusammenveranlagung auf das Doppelte. Damit bleibt ein höherer Teil deines Einkommens steuerfrei. Auch das Kindergeld liegt 2026 bei 259 € je Kind und Monat, der Kinderfreibetrag bei 9.756 € je Kind.

Bei den Fahrtkosten hat sich die Systematik geändert: Ab 2026 zählt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer gilt nur noch für 2025. Details stehen im Ratgeber Pendlerpauschale und in der Meldung Pendlerpauschale 2026.

Weitere Eckwerte betreffen die Sozialversicherung und Alleinerziehende. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 € für das erste Kind.

Ob du unter dem Strich weniger zahlst, hängt von deinem Einkommen und deinen Abzügen ab. Der Grundfreibetrag und die verschobenen Tarifgrenzen wirken nicht bei jedem gleich. Rechne deinen Fall mit dem Einkommensteuer-Rechner oder lies den Überblick im Einkommensteuertarif 2026.

Reformen und Pläne für 2027 im Blick

Für 2027 plant die Bundesregierung ein Entlastungspaket bei der Einkommensteuer. Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll der Grundfreibetrag weiter steigen und der Spitzensteuersatz von 42 % erst bei einem höheren Einkommen greifen. Solche Pläne sind aber noch nicht beschlossen.

Neu auf der Agenda steht eine Abgabe auf stark gezuckerte Getränke. Nach dem Kabinettsbeschluss soll sie ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Kritik kommt aus der Wirtschaft, weil Getränke teurer werden könnten.

Auch bei Kapitalanlagen ist Bewegung: Gewinne aus Kryptogeschäften sollen ab 2027 unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Für alte Bestände ist ein Vertrauensschutz im Gespräch. Bei Handwerkerleistungen im Haushalt soll der Ermäßigungssatz nach den Reformplänen von 20 % auf 15 % sinken; was heute gilt, erklärt Handwerkerleistungen absetzen.

Urteile und Verwaltung: warum sie dich betreffen

Gerichte entscheiden oft schneller als der Gesetzgeber. Der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte klären Streitfragen, etwa zur Grundsteuer, zur Erbschaftsteuer oder zu Werbungskosten. Ein Urteil gilt zunächst nur für den entschiedenen Fall, die Finanzverwaltung wendet es aber über Allgemeinverfügungen meist bundesweit an.

Ein Beispiel aus der Praxis: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden. Eine Belegsammlung am Jahresende genügt nach einem BFH-Urteil nicht. Betroffen sind vor allem Selbstständige mit Betriebsausgabenabzug.

Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Steuerfragen, etwa mit der Erbschaftsteuer. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Rechtslage bestehen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn dein Bescheid von einer strittigen Frage abhängt.

Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums füllen Lücken im Gesetz. Sie binden die Finanzämter, nicht aber die Gerichte. Wer eine andere Auffassung vertritt, muss sie im Einzelfall begründen. Wichtige Urteile findest du in den Bereichen Grundsteuer, Erbschaft und Schenkung und Werbekosten.

Wie du Meldungen richtig einordnest

Prüfe zuerst, ob eine Neuerung schon in Kraft ist. Achte auf das Datum der Verkündung und auf Stichtage mitten im Jahr. Manche Regeln gelten rückwirkend, andere erst für den nächsten Veranlagungszeitraum.

Frage dann, ob die Meldung deinen Fall berührt. Eine Änderung bei der Minijob-Grenze nützt dir wenig, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Umgekehrt kann ein Urteil zu Fortbildungskosten genau deine Situation treffen.

Wenn ein Bescheid dich schlechter stellt als die aktuelle Rechtslage, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Wie das geht, zeigen der Ratgeber Einspruch gegen den Steuerbescheid und die Anleitung Einspruch über ELSTER. Wichtige Stichtage sammelt der Steuerkalender, die Fristen zur Abgabe stehen unter Abgabefristen.

Häufige Fragen

Was ändert sich bei den Steuern 2026?

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € je Person, das Kindergeld auf 259 € je Kind und Monat. Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung wurden angehoben.

Welche Steuertricks gibt es für 2026?

Steuertricks im Sinne von Gestaltungen sind selten sicher, und im Einzelfall kann eine Beratung nötig sein. Verlässlich wirken dagegen die üblichen Abzüge: Werbungskosten, Sonderausgaben und haushaltsnahe Aufwendungen. Wichtig sind vollständige Belege und die richtige Zuordnung zum Kalenderjahr.

Warum ab Januar 2026 mehr Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer steigt, wenn dein Bruttoarbeitslohn wächst und du dadurch in eine höhere Tarifzone rutschst. Auch ein weggefallener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte erhöht den monatlichen Abzug. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung lassen sich absehbare Werbungskosten vorab berücksichtigen.

Welche Änderungen sind für die Steuerreform 2027 geplant?

Geplant ist ein Entlastungspaket bei der Einkommensteuer mit einem höheren Grundfreibetrag und verschobenen Tarifgrenzen. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll später greifen als bisher. Ob und in welcher Form die Pläne Gesetz werden, ist noch offen.

Sind Steuer-News schon verbindlich?

Nein, Meldungen über Entwürfe und Absichtserklärungen sind noch kein geltendes Recht. Verbindlich wird eine Regel erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Für deinen Bescheid zählt die Rechtslage des jeweiligen Veranlagungsjahres.