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Steuer-Glossar

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, etwa ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder eine Aktiengesellschaft, die die Beiträge verwaltet. Später zahlt sie eine lebenslange Betriebsrente, eine Kapitalauszahlung oder eine Teilauszahlung aus. Die Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert besteuert.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Dein Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der Pensionskasse und führt die Beiträge dorthin ab, oft aus einer Entgeltumwandlung deines Bruttolohns. Die Pensionskasse legt das Geld an und zahlt dir später eine Betriebsrente oder eine Kapitalzahlung aus. Den Rechtsanspruch auf die Leistung hast du direkt gegenüber der Pensionskasse.

Muss ich meine Pensionskasse versteuern?

In der Ansparphase bleiben die Beiträge innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei. Die Auszahlung ist dagegen steuerpflichtig und wird nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Weil das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt die Steuer oft geringer aus als im Berufsleben.

Ist die Pensionskasse eine Betriebsrente?

Ja, die Pensionskasse ist einer von mehreren Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Die späteren Zahlungen sind deshalb eine Betriebsrente. Du gibst sie in der Steuererklärung an, sobald sie ausgezahlt werden.

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