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Steuer-Glossar

Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung ist die Jahresübersicht deines Arbeitgebers über Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Sie wird elektronisch erstellt und hat 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier abgelöst. Der Arbeitgeber übermittelt die Daten bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt und stellt dir den Ausdruck oder die Daten in Textform bereit. Weil die Angaben dem Finanzamt meist schon vorliegen, musst du sie in der Steuererklärung oft nicht mehr selbst eintragen.

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Dein Arbeitgeber stellt sie dir in Textform bereit, meist als Ausdruck oder PDF mit der Lohnabrechnung für Dezember, Januar oder Februar. Endet dein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres, erhältst du sie schon zum Austritt. Fehlt sie, frag in der Personalabteilung nach.

Wann schickt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung?

Er muss die Daten bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Den Ausdruck bekommst du häufig schon vorher; gesetzlich muss ihn der Arbeitgeber binnen angemessener Frist aushändigen oder elektronisch bereitstellen. Bei einem Jobwechsel kommt sie früher.

Kann ich meine Steuererklärung auch ohne Lohnsteuerbescheinigung machen?

Ja, denn dein Arbeitgeber übermittelt die Daten elektronisch und du rufst sie über den Belegabruf ab. Den Ausdruck musst du nicht beilegen, er dient dir als Kontrolle. Hast du deinen Beleg verloren, kannst du ihn beim Arbeitgeber erneut anfordern.

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