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Steuer-Glossar

Günstigerprüfung

Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt zwei steuerliche Möglichkeiten und wendet die für dich günstigere an. Automatisch passiert das beim Familienleistungsausgleich, also Kindergeld von 259 € je Kind und Monat gegen den Kinderfreibetrag von 9.756 €. Auch bei der Riester-Rente und bei der Pendlerpauschale prüft das Finanzamt von Amts wegen beide Wege. Bei Kapitalerträgen musst du die Prüfung mit der Anlage KAP beantragen, damit deine Erträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich eine Günstigerprüfung?

Sie lohnt sich vor allem, wenn dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Dann ist der Steuerabzug auf deine Kapitalerträge teurer als die Besteuerung nach dem Tarif. Typisch ist das bei Rentnerinnen und Rentnern, Studierenden oder Menschen mit geringem Einkommen. Ein Nachteil entsteht dir nicht, weil das Finanzamt immer die günstigere Variante nimmt.

Wie funktioniert eine Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

Du füllst die Anlage KAP aus und beantragst dort die Prüfung. Das Finanzamt rechnet beide Wege durch: den Steuerabzug von 25 % oder deinen persönlichen Steuersatz. Ist der Tarif günstiger, wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf deine Einkommensteuer angerechnet, oft entsteht eine Erstattung.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Günstigerprüfung?

Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist dein Grenzsteuersatz. Liegt er unter 25 %, bringt die Einbeziehung der Kapitalerträge in den Tarif meist einen Vorteil. Für Alleinstehende war das 2025 etwa bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 24.250 € der Fall, bei Zusammenveranlagung etwa doppelt so viel.

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