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Steuer-Glossar

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung nach § 25a UStG für gewerbliche Wiederverkäufer gebrauchter Sachen. Versteuert wird nur die Marge, also die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis, nicht der ganze Verkaufspreis. Der Steuersatz beträgt immer 19 %, auch bei Waren, die sonst dem ermäßigten Satz unterliegen. Beim Einkauf gibt es keinen Vorsteuerabzug, und auf der Rechnung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden.

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Häufige Fragen

Wann darf man die Differenzbesteuerung anwenden?

Du musst als gewerblicher Wiederverkäufer handeln und den Gegenstand im Inland oder im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet erworben haben. Beim Einkauf darf keine Umsatzsteuer angefallen sein und kein Vorsteuerabzug möglich sein, etwa beim Kauf von einer Privatperson. Ausgeschlossen sind unter anderem Edelsteine und Edelmetalle in unbearbeiteter Form.

Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Käufer?

Der Käufer zahlt insgesamt weniger Umsatzsteuer, weil nur die Handelsspanne belastet wird. Auf der Rechnung wird die Steuer aber nicht ausgewiesen. Wer selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann aus einer differenzbesteuerten Rechnung deshalb keine Vorsteuer ziehen.

Ist differenzbesteuert ein Nachteil?

Für den Händler überwiegen die Vorteile, weil er nur die Marge versteuern muss und günstiger anbieten kann. Nachteilig ist, dass er beim Einkauf keine Vorsteuer abziehen kann. Für Unternehmer, die selbst Vorsteuer geltend machen wollen, ist eine differenzbesteuerte Rechnung ungünstig.

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