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Steuer-Glossar

Zuwendungsbestätigung

Eine Zuwendungsbestätigung ist die Spendenquittung einer gemeinnützigen Organisation. Sie belegt freiwillige Geld- und Sachspenden und teilweise auch Mitgliedsbeiträge. Ausstellen dürfen sie nur Empfänger, die das Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt hat. Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt oft schon der Kontoauszug.

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Häufige Fragen

Was ist eine Zuwendungsbestätigung?

Sie ist der offizielle Nachweis über eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag an eine steuerbegünstigte Organisation. Damit kannst du die Zuwendung als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung angeben. Früher hieß das Dokument Spendenbescheinigung.

Wer kann eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?

Nur Organisationen, die vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind, etwa gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit dient in der Regel ein Freistellungsbescheid. Ohne diese Anerkennung darf niemand bestätigen.

Wie sieht eine Zuwendungsbestätigung aus?

Sie folgt einem amtlichen Muster des Bundesministeriums der Finanzen, dessen Wortlaut nicht verändert werden darf. Enthalten sind Name und Adresse der spendenden Person, der Betrag in Ziffern und Buchstaben, das Datum des Eingangs sowie Angaben zum Freistellungsbescheid. Bei Sachspenden kommen Angaben zur Wertermittlung hinzu.

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