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Steuer-Glossar

Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, stellt dein Finanzamt aus. Sie bescheinigt, dass bei dir voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Legst du sie deiner Bank vor, behält sie auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne keine Kapitalertragsteuer ein. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Sie kommt für Menschen infrage, bei denen das Finanzamt voraussichtlich keine Einkommensteuer festsetzt. Häufig sind das Studierende, Minijobber und Rentner mit kleinen Einkünften. Auch ein Kind kann eine eigene Bescheinigung für sein Depot erhalten, wenn das Vermögen wirklich ihm gehört.

Wie hoch darf das Einkommen für eine NV-Bescheinigung sein?

Eine feste Obergrenze nur für Kapitalerträge gibt es nicht. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen, also alle Einkünfte abzüglich Sparer-Pauschbetrag und abziehbarer Ausgaben. Bleibt es unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), ist die Bescheinigung meist möglich.

Kann ich als Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?

Ja, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte zusammen unter dem Grundfreibetrag bleiben. Bei gesetzlichen Renten zählt nur der steuerpflichtige Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Liegt deine Rente darüber, bleibt dir nur der Freistellungsauftrag mit 1.000 € je Person.

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