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Steuer-Glossar

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil (MEA) ist der rechnerische Bruchteil, mit dem du am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt bist. Er gehört untrennbar zu deiner Wohnung und steht in der Teilungserklärung sowie im Grundbuch. Nach § 16 Abs. 2 WEG dient er als gesetzlicher Schlüssel für die Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums, sofern die Gemeinschaft nichts anderes vereinbart hat.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Miteigentumsanteil?

Der Miteigentumsanteil ist der rechnerische Bruchteil, mit dem du am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt bist. Er ist untrennbar mit deinem Sondereigentum verbunden und wird im Grundbuch eingetragen. Nach ihm richtet sich vor allem dein Anteil an Kosten und Erträgen. Beim Stimmrecht zählt gesetzlich dagegen jeder Eigentümer einmal, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Wie berechnet man den Miteigentumsanteil?

Häufig wird der Anteil ins Verhältnis zur Wohnfläche gesetzt und als Bruchteil von 1.000 angegeben. Ein Haus mit 800 m² Gesamtfläche ergibt bei einem Rahmenwert von 1.000 rund 1,25 Anteile je Quadratmeter. Verbindlich ist aber immer die Teilungserklärung, nicht deine eigene Rechnung.

Kann ich einen Miteigentumsanteil verkaufen?

Im Wohnungseigentum verkaufst du den Miteigentumsanteil immer zusammen mit deiner Wohnung, getrennt geht das nicht. Manchmal verlangt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters. Bei einfachem Bruchteilseigentum, etwa an einem geerbten Haus, darfst du deinen Anteil ohne Zustimmung der anderen verkaufen. Notarielle Beurkundung und Grundbuchumschreibung sind Pflicht.

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