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Steuer-Glossar

Faktorverfahren

Das Faktorverfahren ist eine Form des Lohnsteuerabzugs für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die beide in Steuerklasse IV bleiben wollen. Das Finanzamt ermittelt dafür einen Faktor mit drei Nachkommastellen, der immer kleiner als 1 ist. Die Arbeitgeber multiplizieren die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit diesem Faktor. So wirkt der Vorteil des Ehegattensplittings schon im monatlichen Lohnabzug, ohne dass sich die endgültige Steuerlast ändert.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert das Faktorverfahren?

Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV. Das Finanzamt teilt die voraussichtliche Einkommensteuer nach dem Splittingtarif durch die Summe der Lohnsteuer nach Steuerklasse IV. Diesen Faktor kleiner als 1 tragen die Arbeitgeber in die Lohnabrechnung ein und multiplizieren damit die Lohnsteuer jeder Person.

Für wen lohnt sich das Faktorverfahren?

Es passt zu Paaren, die ihre Lohnsteuer gerecht aufteilen und eine hohe Nachzahlung vermeiden wollen. Vor allem die geringer verdienende Person hat dadurch monatlich mehr Netto als in Steuerklasse V. Ob es sich im Einzelfall rechnet, hängt von den Einkommen ab.

Ist Steuerklasse 4 mit Faktor besser als 3 und 5?

Die endgültige Einkommensteuer ist bei allen Kombinationen gleich. Mit Steuerklasse 3 und 5 gibt es unterjährig oft mehr Netto, dafür droht eine Nachzahlung. Mit dem Faktorverfahren liegen Lohnabzug und Jahressteuer näher beieinander, und der Splittingvorteil wird auf beide Partner verteilt.

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