Wie der Ratgeber aufgebaut ist
Der Ratgeber bündelt Erklärtexte zur Einkommensteuer für Privatpersonen. Die Themen reichen von der ersten Steuererklärung bis zum Einspruch gegen den Bescheid. Jeder Text behandelt einen Bereich, damit du schnell die passende Stelle findest.
Einzelne Begriffe wie Werbungskosten oder Veranlagung schlägst du im Glossar nach. Wer einen Betrag ausrechnen will, nutzt die Rechner. Beide Bereiche ergänzen die Ratgebertexte, ersetzen sie aber nicht.
Für den Einstieg eignet sich Grundlagen der Steuererklärung. Dort steht, wie eine Erklärung abläuft und welche Unterlagen du brauchst. Fehlen dir noch Belege, hilft die Checkliste für Arbeitnehmer.
Abzüge, Freibeträge und Pauschalen
Wie hoch deine Steuer ausfällt, erklärt der Einkommensteuertarif. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €, bei Zusammenveranlagung zählt er doppelt. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen über 69.878 €.
Viele Beträge sind Pauschalen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €, die Homeoffice-Pauschale 6 € je Tag für höchstens 210 Tage (1.260 €). Bei der Entfernungspauschale zählen ab 2026 einheitlich 0,38 € je Kilometer. Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand stehen im Ratgeber Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand.
Für Kosten rund um Haus und Wohnung gibt es eine Steuerermäßigung, die direkt von der Steuer abgezogen wird. Der Ratgeber Handwerker und haushaltsnahe Kosten absetzen erklärt die drei Töpfe: Handwerkerleistungen 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 €, haushaltsnahe Dienstleistungen 20 %, höchstens 4.000 €, Minijob im Haushalt 20 %, höchstens 510 €.
Häufige Fragen
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?+
Das hängt von deiner Situation ab. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis und ohne Lohnersatzleistungen sind oft nicht verpflichtet. Eine Pflicht entsteht etwa bei bestimmten Nebeneinkünften oder auf Antrag des Finanzamts. Die Bedingungen stehen im Ratgeber Wer muss eine Steuererklärung abgeben?.
Welche Kosten kann ich als Arbeitnehmer absetzen?+
Typisch sind Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen und Reisekosten. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € an. Liegst du mit deinen Posten darüber, lohnt sich die Einzelaufstellung. Eine Übersicht bietet Werbungskosten.
Ab welchem Einkommen zahle ich Einkommensteuer?+
Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. 2026 liegt er bei 12.348 €, bei Zusammenveranlagung doppelt. Erst darüber beginnt der Eingangssteuersatz, der mit steigendem Einkommen wächst. Details stehen im Einkommensteuertarif.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen?+
Werbungskosten sichern deine Einkünfte, etwa Fahrtkosten oder Fachliteratur. Sonderausgaben sind private Aufwendungen wie Spenden oder Vorsorgebeiträge. Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige Kosten, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Alle drei senken das zu versteuernde Einkommen, werden aber getrennt erfasst.
Wie lange habe ich Zeit für meine Steuererklärung?+
Für die Pflichtabgabe gelten feste Fristen, die sich nach dem Jahr richten. Wer freiwillig abgibt, hat deutlich mehr Zeit. Die genauen Termine und mögliche Verlängerungen findest du im Ratgeber Abgabefristen.
Wie lege ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid ein?+
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen. Du kannst ihn schriftlich oder über ELSTER einlegen und kurz begründen. Ein Muster hilft beim Formulieren.