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Steuer-Glossar

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind alle Ausgaben, die dir durch die Hilfe bei deinen steuerlichen Pflichten entstehen. Dazu zählen das Honorar einer Steuerberaterin, Beiträge zum Lohnsteuerhilfeverein sowie Steuersoftware und Fachliteratur. Abziehen kannst du sie seit 2006 nur noch, wenn sie beruflich oder betrieblich veranlasst sind, also als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Rein private Kosten, etwa für den Mantelbogen, gehören zur privaten Lebensführung und mindern die Steuer nicht.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ein Steuerberater kosten?

Ohne andere Vereinbarung rechnet die Kanzlei nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert deiner Angelegenheit und einem Zehntelsatz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Als Zeitgebühr sind derzeit 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde vorgesehen. Viele Kanzleien vereinbaren stattdessen eine Pauschale.

Wie viel Steuerberatungskosten kann man absetzen?

Beruflich oder betrieblich veranlasste Kosten sind in voller Höhe abziehbar, private Anteile gar nicht. Für Beiträge zum Lohnsteuerhilfeverein, Steuersoftware und Fachliteratur erkennt das Finanzamt ohne Nachweis 50 % als Werbungskosten an. Bei gemischten Kosten bis 100 € im Jahr folgt es deiner eigenen Zuordnung.

Wann lohnt sich der Gang zum Steuerberater?

Bei einem einfachen Arbeitnehmerfall kann das Honorar die erwartete Erstattung fast auffressen. Wer mehrere Einkunftsarten hat, vermietet oder selbstständig ist, holt über die Beratung oft mehr heraus. Auch wer seine steuerlichen Pflichten nicht sicher selbst erfüllt, fährt mit Unterstützung besser.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z