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Werbungskosten

Homeoffice-Pauschale: So setzt du dein Arbeitszimmer ab

Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Voraussetzungen, Beispiel und Abgrenzung zum Arbeitszimmer.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 4 Quellen
Schreibtisch mit Laptop, Notizbuch und Lampe in einem häuslichen Arbeitszimmer

Homeoffice-Pauschale in Kürze

Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Betrag für Tage, an denen du überwiegend von zu Hause arbeitest. Sie beträgt 6 € pro Kalendertag und ist auf 210 Tage im Jahr begrenzt. Damit sind höchstens 1.260 € möglich.

Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Es reicht ein Platz am Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer. Wo genau du arbeitest, spielt für die Pauschale keine Rolle.

Seit 2023 gilt die Regel dauerhaft. In den Jahren davor war der Betrag niedriger und die Regel zeitlich befristet.

Homeoffice-Pauschale auf einen Blick
MerkmalWert
Betrag je Tag6 €
Höchstzahl Tage im Jahr210
Höchstbetrag im Jahr1.260 €
Art der KostenWerbungskosten

Die Werte gelten seit 2023 unverändert.

Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?

Ein Tag zählt, wenn du mehr als die Hälfte deiner täglichen Arbeitszeit in der Wohnung arbeitest. Fachlich heißt das: Du arbeitest überwiegend zu Hause.

An diesem Tag darfst du normalerweise keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Fährst du doch ins Büro, entfällt die Pauschale für diesen Tag in der Regel.

Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Pauschale auch dann möglich, wenn du am selben Tag auswärts arbeitest. Typische Fälle sind Lehrkräfte, die zu Hause Klassenarbeiten korrigieren.

Nicht gezählt werden Urlaubstage, Krankheitstage oder eine reine Bereitschaft ohne Arbeit. Notiere deine Homeoffice-Tage am besten laufend, etwa im Kalender. Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist meist nicht nötig, kann im Zweifel aber helfen.

Rechenbeispiel

Du arbeitest zwei Tage pro Woche zu Hause. Bei 46 Arbeitswochen sind das 92 Tage. Daraus ergibt sich für 2026 folgende Rechnung:

BeispielWerbungskosten mit Homeoffice
92 Tage × 6 €552 €
Pendeln an 138 Tagen, 15 km × 0,38 €786,60 €
Werbungskosten gesamt1.338,60 €

Das liegt 108,60 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Nur dieser Mehrbetrag wirkt sich steuerlich aus. Arbeitsmittel wie ein Monitor erhöhen den Betrag zusätzlich.

Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten?

Für denselben Tag bekommst du in der Regel entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale, nicht beides. Fährst du an einem Tag ins Büro, setzt du die Fahrtkosten an. Arbeitest du überwiegend zu Hause, nimmst du die 6 €.

Die Entfernungspauschale beträgt 2025 0,30 € je km bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km. Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Eine Ausnahme gilt, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann darfst du für denselben Tag beides ansetzen. Ob das in deinem Fall greift, hängt von deiner Tätigkeit ab.

Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgetrennter Raum, den du fast ausschließlich beruflich nutzt. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Nur wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen. Alternativ ist eine Jahrespauschale von 1.260 € möglich.

Tagespauschale, Jahrespauschale und tatsächliche Kosten schließen sich gegenseitig aus. Beides gleichzeitig geht nicht. Für die meisten Angestellten mit gemischtem Arbeitsmodell ist die Tagespauschale der einfachere Weg.

Nicht abziehen kannst du die Pauschale, wenn für dieselbe Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden.

So trägst du die Pauschale ein

Als Arbeitnehmer gehören die Homeoffice-Tage in die Anlage N im Bereich Werbungskosten. Dort trägst du die Anzahl der Tage ein, den Betrag rechnet das Programm aus.

Selbstständige und Freiberufler erfassen die Pauschale als Betriebsausgabe in ihrer Gewinnermittlung. Auch dort gilt der Höchstbetrag von 1.260 €.

Über ELSTER gibst du die Erklärung elektronisch ab. Wie du die Anlage N ausfüllst, zeigt die Anleitung zur Anlage N.

Was du zusätzlich wissen solltest

Die Pauschale gilt pro Person. Leben zwei berechtigte Personen zusammen, kann jede von ihnen die Pauschale für sich ansetzen.

Übst du mehrere Tätigkeiten aus, werden die 6 € und der Höchstbetrag nicht vervielfacht. Die Beträge gelten für deine gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit.

Arbeitsmittel wie Monitor, Bürostuhl oder Fachliteratur sind mit der Pauschale nicht abgegolten. Diese Kosten setzt du zusätzlich an, sofern sie beruflich veranlasst sind.

Bist du dir bei der Zuordnung unsicher, hilft ein Blick auf deine Lohnsteuerbescheinigung und deine Aufzeichnungen der Arbeitstage.

RechnerHomeoffice-Pauschale berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Kann ich Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer gleichzeitig geltend machen?

Nein. Beide Regelungen schließen sich aus. Für dasselbe Jahr wählst du entweder die Tagespauschale von 6 € oder den Abzug für das Arbeitszimmer. Eine Kombination ist nicht möglich.

Wo trage ich das Homeoffice in der Steuererklärung bei ELSTER ein?

Arbeitnehmer tragen die Zahl der Homeoffice-Tage in der Anlage N bei den Werbungskosten ein. Das Programm berechnet daraus den Betrag. Selbstständige erfassen die Pauschale als Betriebsausgabe.

Was ist besser: Homeoffice-Pauschale oder Kilometerpauschale?

Für einen einzelnen Tag bekommst du in der Regel nur eine der beiden Pauschalen. Rechne beide Varianten für das ganze Jahr durch. Oft bringt die Mischung aus Bürotagen und Homeoffice-Tagen den höheren Betrag.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 € je Homeoffice-Tag und höchstens 1.260 € im Jahr, also für maximal 210 Tage. Die Werte gelten seit 2023 unverändert.

Brauche ich einen Nachweis für die Homeoffice-Tage?

Ein formaler Nachweis ist meist nicht nötig. Notiere die Tage trotzdem, falls das Finanzamt nachfragt. Eine Bestätigung des Arbeitgebers kann im Zweifel helfen.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige und Freiberufler setzen sie als Betriebsausgabe ab. Der Höchstbetrag von 1.260 € und die 210 Tage gelten genauso wie bei Arbeitnehmern.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG – Tagespauschale für häusliche Tätigkeit
  2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG – häusliches Arbeitszimmer
  3. § 9 Abs. 1 EStG – Werbungskosten
  4. BMF-Schreiben vom 15.08.2023: steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers und der Tagespauschale

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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