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Steuer-Glossar

Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird über Versorgungskassen wie die VBL oder kommunale Kassen ausgezahlt. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen Beiträge, den Arbeitgeberanteil fördert der Staat bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG). Die spätere Betriebsrente wird je nach Förderung nur mit dem Ertragsanteil oder voll versteuert.

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Häufige Fragen

Was ist der Beitrag zur Zusatzversorgung?

In der Pflichtversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte laufend Beiträge auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Den größeren Anteil trägt der Arbeitgeber, den kleineren zieht er meist direkt vom Gehalt ab. Wie hoch die Beiträge sind, steht im Tarifvertrag und in der Satzung der Kasse.

Bekommt man eine Betriebsrente, wenn man eine Erwerbsminderungsrente bekommt?

Ja, beide Leistungen können nebeneinander laufen. Viele Zusatzversorgungskassen zahlen bei Erwerbsminderung eine eigene Betriebsrente. Ob und in welcher Höhe, hängt von der Satzung deiner Kasse ab.

Wie wird die Betriebsrente im Versorgungsausgleich behandelt?

Anrechte aus der Zusatzversorgung fallen in den Versorgungsausgleich. Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht sie zwischen den Ehegatten auf. Die Einzelheiten regelt das Versorgungsausgleichsgesetz.

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