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Steuer-Glossar

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit und ersetzt dir den Nettolohn, den dein Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zahlt. Gezahlt wird es nur auf Antrag und für höchstens drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Die Höhe ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt, 2026 also 101.400 € im Jahr. In der Steuererklärung bleibt das Insolvenzgeld steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Die Agentur für Arbeit ersetzt dir grundsätzlich das Nettoarbeitsentgelt, das du in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis verdient hättest. Verdienst du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, wird nur dieser Betrag zugrunde gelegt. Laufende Bestandteile wie Zuschläge und Überstunden zählen mit, Abfindung und Urlaubsabgeltung dagegen nicht.

Wann habe ich Anspruch auf Insolvenzgeld?

Anspruch hast du, wenn du im Inland beschäftigt warst und für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis noch Lohn oder Gehalt offen ist. Als Insolvenzereignis zählen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse und die endgültige Betriebseinstellung. Den Antrag musst du innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit stellen.

Was passiert nach den 3 Monaten Insolvenzgeld?

Mit dem Ende des Insolvenzgeldzeitraums endet die Leistung. Für die Zeit danach kommt in der Regel Arbeitslosengeld in Betracht, wenn du die Anwartschaftszeit erfüllst. Melde dich deshalb frühzeitig arbeitsuchend und danach arbeitslos, denn beide Leistungen kannst du nacheinander beziehen.

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