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Steuer-Glossar

Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Sie stammen aus einem früheren Dienstverhältnis, etwa als Beamtenpension, als Betriebsrente direkt vom früheren Arbeitgeber oder als Witwen- und Waisengeld, und die Versorgungsstelle behält schon beim Auszahlen Lohnsteuer ein. Zur Entlastung bleibt ein Teil steuerfrei: Bei einem Versorgungsbeginn im Jahr 2026 sind das 12,8 % der Bezüge, höchstens 960 €, dazu ein Zuschlag von 288 € (Beginn 2025: 13,2 %, höchstens 990 € plus 297 €). Als Werbungskosten sind pauschal 102 € abziehbar.

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Häufige Fragen

Wann gibt es Versorgungsbezüge?

Sie werden nach dem Ende deines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gezahlt, etwa beim Erreichen einer Altersgrenze oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch Hinterbliebene erhalten sie als Witwen- oder Waisengeld. Bei betrieblichen Renten aus einem privatrechtlichen Dienstverhältnis gilt für den Bezug wegen Alters eine Grenze von 63 Jahren, bei Schwerbehinderung von 60 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Rente und Versorgungsbezügen?

Versorgungsbezüge gelten als nachträglicher Arbeitslohn nach § 19 EStG und werden schon bei der Auszahlung mit Lohnsteuer belastet. Gesetzliche Renten gehören dagegen zu den sonstigen Einkünften und werden nur mit dem Besteuerungsanteil erfasst. Für sie gilt ein Rentenfreibetrag, für Versorgungsbezüge ein Versorgungsfreibetrag.

Muss ich Krankenversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge zahlen?

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Versorgungsbezüge beitragspflichtig, ähnlich wie Betriebsrenten. Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe und privater Krankenversicherung zahlen darauf keine gesetzlichen Beiträge. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

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