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Steuer-Glossar

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind Ausgaben für die persönliche Betreuung deines Kindes, etwa für Kita, Tagesmutter oder Babysitter. Sie zählen als Sonderausgaben und senken dein zu versteuerndes Einkommen. Absetzbar sind 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Grundsätzlich gilt das bis zum 14. Geburtstag deines Kindes, bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung auch darüber hinaus.

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Häufige Fragen

Was zählt zu den Kinderbetreuungskosten?

Begünstigt ist die reine Betreuung und Aufsicht, etwa in Kita, Krippe, Hort oder Internat, bei Tagesmutter, Babysitter, Au-pair und bei der Hausaufgabenbetreuung. Nicht dazu gehören Nachhilfe, Musik- oder Sportunterricht, Ferienlager, Klassenfahrten sowie Verpflegung und Fahrtkosten des Kindes. Bei gemischten Rechnungen muss die reine Betreuung getrennt ausgewiesen sein.

Wie hoch ist der Abzug für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2026?

Seit 2025 sind 80 % deiner Aufwendungen absetzbar, höchstens 4.800 € je Kind und Kalenderjahr. Den Höchstbetrag erreichst du bei Kosten von 6.000 € im Jahr; bis 2024 waren es zwei Drittel und höchstens 4.000 €. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Betreuungsperson. Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss kürzt den absetzbaren Betrag.

Können Großeltern die Betreuung übernehmen?

Ja, wenn sie nicht im selben Haushalt wie das Kind leben und du sie entgeltlich beauftragst. Vereinbare Ort, Zeit und Vergütung schriftlich und überweise das Geld auf ihr Konto. Wohnen die Großeltern mit im Haushalt oder haben sie selbst Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, ist kein Abzug möglich.

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