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Gewerbesteuer berechnen

Die Gewerbesteuer zahlst du an die Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt. Hier siehst du Schritt für Schritt, wie du Gewerbeertrag, Steuermessbetrag und deine Steuerlast ermittelst und wie die Anrechnung auf die Einkommensteuer funktioniert.

€
Vor Gewerbesteuer, laut Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung
€
z. B. ein Teil von Zinsen, Mieten und Pachten über dem Freibetrag von 200.000 €
€
z. B. 1,2 % des Einheitswerts des Betriebsgrundstücks

Hebesätze aller Gemeinden, Stand 30. Juni 2025
%
Mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %. Wird bei der Auswahl einer Gemeinde eingesetzt.
Gewerbesteuer im Jahr4.970,00 €Nach Anrechnung auf die Einkommensteuer: 0,00 €
Gewerbeertrag, auf 100 € abgerundet60.000,00 €
Freibetrag− 24.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5 %)1.242,50 €
Hebesatz400 %
Anrechnung auf die Einkommensteuer− 4.970,00 €

Anrechnung nach § 35 EStG: 4,0-faches des Messbetrags, höchstens die Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer. Vereinfachte Berechnung, ohne Gewähr.

Gewerbesteuer-Hebesätze nach Bundesland

Median der Gewerbesteuer-Hebesätze je Bundesland, Stand 30.06.2025
LandMedianGemeinden
Schleswig-Holstein360 %1.092
Hamburg470 %1
Niedersachsen400 %939
Bremen460 %2
Nordrhein-Westfalen458 %396
Hessen400 %421
Rheinland-Pfalz380 %2.294
Baden-Württemberg360 %1.100
Bayern350 %2.056
Saarland430 %52
Berlin410 %1
Brandenburg325 %413
Mecklenburg-Vorpommern380 %724
Sachsen400 %418
Sachsen-Anhalt364 %218
Thüringen395 %605

Höchste und niedrigste Hebesätze

Gemeinden ab 20.000 Einwohnern. Der Median aller 10.732 Gemeinden liegt bei 380 %, der gesetzliche Mindesthebesatz bei 200 %. Ab 2027 steigt er auf 280 %.

Höchste Gewerbesteuer-Hebesätze 2025
GemeindeEinwohnerGewerbesteuer2024
Mülheim an der Ruhr171.674580 %580 %
Oberhausen213.178580 %580 %
Erftstadt48.724565 %565 %
Buxtehude41.103560 %435 %
Elsdorf 21.284555 %555 %
Overath 26.707550 %465 %
Alfter 23.766550 %550 %
Lindlar21.521540 %515 %
Bonn323.587537 %537 %
Herdecke 22.704535 %535 %
Niedrigste Gewerbesteuer-Hebesätze 2025
GemeindeEinwohnerGewerbesteuer2024
Monheim am Rhein43.716250 %250 %
Leverkusen168.299250 %250 %
Zossen21.558270 %270 %
Unterhaching26.611295 %295 %
Dingolfing 20.890300 %300 %
Panketal 21.343300 %300 %
Biberach an der Riß 34.275310 %310 %
Coburg40.970310 %310 %
Neumarkt i.d.OPf. 41.258315 %315 %
Vechta 33.768320 %320 %

Gewerbesteuer in deiner Stadt

Schleswig-Holstein

Hamburg

Bremen

Saarland

Berlin

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland: Realsteuervergleich (71231-03-01-5, 71231-02-01-5), Bevölkerung (12411-01-01-4, 12411-01-01-5). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Berechnung läuft in zwei Stufen. Zuerst setzt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Danach rechnet deine Gemeinde diesen Betrag mit ihrem eigenen Hebesatz hoch.

Ausgangspunkt ist der Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb. Hinzurechnungen erhöhen ihn, Kürzungen senken ihn. Erst danach steht der Gewerbeertrag fest.

Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € nach unten gerundet. Davon ziehen Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag ab. Auf den Rest kommt die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 %. Wer gewerbesteuerpflichtig ist, klärt der Überblick im Gewerbesteuer-Glossar.

Berechnungsschema im Überblick
SchrittBetrag oder Faktor
Gewinn aus GewerbebetriebAusgangswert
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)vor allem Finanzierungsanteile
− Kürzungen (§ 9 GewStG)zum Beispiel die Grundsteuer für Grundbesitz im Betriebsvermögen
= Gewerbeertragauf volle 100 € abgerundet
− Freibetrag24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
× Steuermesszahl3,5 %
= Steuermessbetragwird vom Finanzamt festgesetzt
× Hebesatz der Gemeindemindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %
= Gewerbesteuerabzüglich geleisteter Vorauszahlungen

Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben. Die Werte für deinen Betrieb trägst du in die Gewerbesteuererklärung ein.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Manche Aufwendungen, die deinen Gewinn gemindert haben, zählen für die Gewerbesteuer wieder dazu. Diese Hinzurechnungen stehen in § 8 GewStG.

Für kleinere und mittlere Betriebe gibt es einen Schutz: Ein Sockelbetrag von 200.000 € bleibt außen vor. Nur was darüber liegt, wird zu 25 % hinzugerechnet.

Kürzungen nach § 9 GewStG senken den Gewerbeertrag. Dazu zählen zum Beispiel die als Betriebsausgabe gebuchte Grundsteuer für Grundbesitz im Betriebsvermögen und Spenden aus dem Betriebsvermögen.

  • Zinsen, Renten und dauernde Lasten: sie zählen vollständig zur Summe der Finanzierungsaufwendungen.
  • Mieten, Pachten und Leasingraten für Immobilien: 50 % gehen in die Summe ein.
  • Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter: 20 %.
  • Aufwendungen für Lizenzen und Konzessionen: 25 %.
  • Aus der Gesamtsumme werden nach Abzug des Sockelbetrags 25 % dem Gewinn hinzugerechnet.

Freibetrag: Wer profitiert?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € vom Gewerbeertrag ab. Nur der Rest ist steuerpflichtig. Der Freibetrag gleicht aus, dass du deinen Unternehmerlohn nicht als Betriebsausgabe abziehen darfst.

Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG erhalten keinen Freibetrag. Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts können 5.000 € abziehen, wenn sie gewerbesteuerpflichtig sind.

Bleibt dein Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, fällt keine Gewerbesteuer an. Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie rein vermögensverwaltende Betriebe zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Das gilt nicht, wenn sie als GmbH oder andere Kapitalgesellschaft auftreten: Kapitalgesellschaften sind immer gewerbesteuerpflichtig.

Hebesatz und Anrechnung

Den Hebesatz legt deine Gemeinde selbst fest. Er beträgt mindestens 200 %, ab dem Erhebungszeitraum 2027 mindestens 280 %. Deshalb unterscheidet sich die Belastung von Ort zu Ort, teils deutlich.

Steuermessbetrag mal Hebesatz ergibt deine Gewerbesteuer. Deine Vorauszahlungen aus dem laufenden Jahr werden verrechnet. Sie sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Daraus entsteht eine Abschlusszahlung oder eine Erstattung.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mindert die Gewerbesteuer auch die Einkommensteuer der Inhaber und Gesellschafter. Nach § 35 EStG rechnest du das 4-fache des Steuermessbetrags an. Mehr als die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer wird aber nie angerechnet, und auch nicht mehr als die Einkommensteuer, die auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt.

Tipp: Rechne die Belastung vor einem Standortwechsel für beide Gemeinden durch. Schon wenige Hebesatz-Punkte verändern deine Steuerlast spürbar.

Tipp: Verluste aus früheren Jahren mindern den Gewerbeertrag. Bis zu einem Gewerbeertrag von 1 Mio. € zählen sie voll. Vom Gewerbeertrag über 1 Mio. € dürfen sie nur 60 % aufzehren, der Rest wird weiter vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ins Vorjahr ist bei der Gewerbesteuer nicht möglich.

BeispielBeispiel: Einzelunternehmen mit 75.000 € Gewinn
Gewinn aus dem Gewerbebetrieb75.000 €
− Freibetrag24.500 €
= Gewerbeertrag nach Freibetrag50.500 €
× Steuermesszahl 3,5 %1.767,50 €
× Hebesatz 450 %7.953,75 €
Gewerbesteuer7.953,75 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Hebesatz ist nur ein Beispiel und gilt nicht bundesweit.

Häufige Fragen

Wie viel Gewerbesteuer fällt bei 100.000 € Gewinn an?

Bei einem Einzelunternehmen bleiben nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € noch 75.500 € Gewerbeertrag. Daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag von 2.642,50 € (3,5 %). Bei einem Hebesatz von 400 % zahlst du rund 10.570 € Gewerbesteuer. Hinzurechnungen und Kürzungen sind hier nicht berücksichtigt.

Wie berechnet man die Gewerbesteuer mit einem Beispiel?

Du startest mit dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dann rechnest du Hinzurechnungen dazu und ziehst Kürzungen ab. Das Ergebnis, den Gewerbeertrag, rundest du auf volle 100 € ab und ziehst erst dann den Freibetrag ab. Danach multiplizierst du mit der Steuermesszahl von 3,5 % und anschließend mit dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Wie wird die Gewerbesteuer bei einem Gewinn von 70.000 € angerechnet?

Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleiben 45.500 € Gewerbeertrag. Der Steuermessbetrag beträgt 1.592,50 € (3,5 %). Angerechnet werden auf die Einkommensteuer das 4-fache, also 6.370 €. Höher als die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer fällt die Anrechnung aber nicht aus, und auch nicht höher als die Einkommensteuer, die auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt.

Wie berechnet man die zu zahlende Gewerbesteuer?

Die zu zahlende Gewerbesteuer ist die festgesetzte Steuer abzüglich deiner Vorauszahlungen. Hast du zu viel vorausgezahlt, bekommst du Geld zurück. Hast du zu wenig gezahlt, fordert die Gemeinde eine Abschlusszahlung. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Das Ergebnis steht im Gewerbesteuerbescheid.

Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie rein vermögensverwaltende Betriebe sind nicht gewerbesteuerpflichtig, solange sie nicht als GmbH oder andere Kapitalgesellschaft auftreten. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt der Gewerbeertrag bis zum Freibetrag von 24.500 € steuerfrei. Kapitalgesellschaften zahlen dagegen ohne Freibetrag.

Können Verluste aus früheren Jahren den Gewerbeertrag mindern?

Ja, ein Verlustvortrag mindert den Gewerbeertrag des laufenden Jahres. Bis zu einem Gewerbeertrag von 1 Mio. € zählt er vollständig. Vom Gewerbeertrag über 1 Mio. € darf er nur 60 % aufzehren, der Rest bleibt für spätere Jahre erhalten. Ein Verlustrücktrag in den vorherigen Erhebungszeitraum ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen.