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Steuer-Glossar

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes von der Einkommensteuer der Eltern freistellt. Für 2026 beträgt er 9.756 € je Kind, wenn beide Elternteile zusammen veranlagt werden; darin steckt auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung automatisch, ob sich der Freibetrag oder das Kindergeld von 259 € im Monat stärker auswirkt.

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Häufige Fragen

Wann steht mir ein Kinderfreibetrag zu?

Immer dann, wenn du auch Anspruch auf Kindergeld hättest. Voraussetzung ist, dass du in Deutschland wohnst und das Kind in Deutschland, der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein lebt. Beiden Elternteilen steht der Freibetrag je zur Hälfte zu, unabhängig davon, wer das Kindergeld erhält.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Das Kindergeld wird dir monatlich ausgezahlt, der Kinderfreibetrag mindert erst in der Steuererklärung dein zu versteuerndes Einkommen. Beides zusammen gibt es nicht: In der Günstigerprüfung wählt das Finanzamt automatisch die für dich bessere Variante. Für die meisten Familien ist das Kindergeld vorteilhaft, bei höherem Einkommen kann der Freibetrag mehr bringen.

Kann ich den Kinderfreibetrag übertragen?

Ja. Leben getrennte oder geschiedene Eltern nicht zusammen, kann ein Elternteil den halben Freibetrag des anderen auf sich übertragen lassen, wenn dieser seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Stirbt der andere Elternteil, ist sein Aufenthalt unbekannt oder lebt er im Ausland, geht der volle Freibetrag auf einen Elternteil über. Die Übertragung beantragst du in der Anlage Kind.

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