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Steuer-Glossar

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Pro Person und Jahr bleiben 1.000 € steuerfrei, bei Zusammenveranlagung sind es 2.000 €. Mit dem Pauschbetrag sind deine tatsächlichen Werbungskosten rund ums Depot abgegolten, etwa Depot- oder Verwaltungsgebühren. Du nutzt ihn entweder direkt über einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder nachträglich über die Anlage KAP.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag, der jedes Jahr für alle Kapitalerträge gilt. Der Freistellungsauftrag ist dagegen deine Anweisung an die Bank, diesen Freibetrag schon beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Ohne Auftrag zahlst du zunächst Steuern und holst sie dir erst später über die Steuererklärung zurück.

Was passiert, wenn ich den Sparerpauschbetrag überschreite?

Auf den Teil deiner Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags führt die Bank in der Regel 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Dann werden die Erträge mit deinem niedrigeren Satz versteuert.

Wird der Sparerpauschbetrag 2026 erhöht?

Für 2026 gilt weiterhin ein Freibetrag von 1.000 € pro Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Eine Erhöhung ist gesetzlich nicht beschlossen. Ob und wann der Betrag steigt, ist offen und hängt von der künftigen Gesetzgebung ab.

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