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Steuer-Glossar

Sonderabschreibung

Sonderabschreibungen sind Abschreibungen, die zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) möglich sind. Sie gleichen keinen Wertverlust aus, sondern haben Fördercharakter. Für kleine und mittlere Betriebe erlaubt § 7g EStG, bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über fünf Jahre verteilt abzusetzen. Der Gewinn des Betriebs darf im Vorjahr 200.000 € nicht übersteigen.

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Häufige Fragen

Wann darf ich die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen?

Für die Förderung nach § 7g EStG darf dein Gewinn im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung höchstens 200.000 € betragen. Das Wirtschaftsgut muss außerdem im Anschaffungsjahr und im folgenden Wirtschaftsjahr in einer inländischen Betriebsstätte bleiben und dort fast ausschließlich, also zu mindestens 90 %, betrieblich genutzt werden. Ob die Voraussetzungen in deinem Fall erfüllt sind, klärst du am besten im Einzelfall.

Wie wirkt sich die Abschreibung auf die Bilanz aus?

Sonderabschreibungen mindern den steuerlichen Gewinn stärker als die normale Abschreibung. In der Handelsbilanz gelten eigene Regeln, daher können Steuerbilanz und Handelsbilanz voneinander abweichen. Der Vorteil liegt vor allem in der Liquidität, weil Steuern später fällig werden.

Wie berechnet man die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Ausgangspunkt sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Ein verrechneter Investitionsabzugsbetrag, Zuschüsse oder übertragene Rücklagen mindern diesen Wert. Von der Bemessungsgrundlage lassen sich bis zu 40 % verteilt über den Begünstigungszeitraum absetzen.

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