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Steuer-Glossar

Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck ist das vereinfachte Melde- und Beitragsverfahren für einen Minijob im Privathaushalt. Du meldest deine Haushaltshilfe damit bei der Minijob-Zentrale an und erteilst ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Beiträge werden zweimal im Jahr von deinem Konto eingezogen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € im Jahr.

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Häufige Fragen

Wie viel darf eine Haushaltshilfe verdienen?

Bei einem Minijob darf der regelmäßige Verdienst die Minijob-Grenze von 603 € im Monat nicht überschreiten. Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld rechnest du mit einem Zwölftel auf den Monatslohn an. Verdient deine Haushaltshilfe dauerhaft mehr, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und läuft nicht mehr über den Haushaltsscheck.

Für wen gilt das Haushaltsscheckverfahren?

Es gilt für private Haushalte, die jemanden für haushaltsnahe Tätigkeiten anstellen. Die Arbeiten müssen in deiner Wohnung anfallen und üblicherweise von Familienmitgliedern erledigt werden, etwa Putzen, Kochen, Einkaufen oder Gartenpflege. Wer selbst zum Haushalt gehört, zum Beispiel der Partner oder die dort lebenden Kinder, lässt sich so nicht anmelden.

Wo finde ich das Haushaltsscheck-Formular für Privathaushalte?

Das Formular findest du auf der Internetseite der Minijob-Zentrale zum Herunterladen und Ausdrucken. Du kannst deine Haushaltshilfe auch online oder telefonisch anmelden. Bei monatlich schwankendem Lohn kommt zusätzlich der Halbjahresscheck zum Einsatz.

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