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Steuer-Glossar

Ruhen des Verfahrens

Ein Einspruch ruht, wenn das Finanzamt das Verfahren vorerst nicht weiterführt. Möglich ist das nach § 363 der Abgabenordnung (AO), meist weil zu derselben Rechtsfrage ein Musterverfahren läuft. Der Einspruch bleibt dabei wirksam. Eine Entscheidung ergeht erst, wenn das Finanzamt das Verfahren wieder aufnimmt.

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Häufige Fragen

Was passiert nach dem Ruhen des Verfahrens?

Das Finanzamt nimmt das Verfahren wieder auf, sobald der Grund für das Ruhen entfallen ist. Danach entscheidet es über deinen Einspruch, meist mit einer Einspruchsentscheidung. Bis dahin bleibt dein Einspruch wirksam.

Wie lange kann ein Verfahren ruhend gestellt werden?

Für das Ruhen gibt es keine feste Höchstdauer. Es endet, wenn das Musterverfahren entschieden ist oder eine Seite die Fortsetzung verlangt. Solange das Ruhen andauert, läuft die Bearbeitung nicht weiter.

Was bedeutet ein Verfahren aussetzen?

Aussetzen heißt, dass das Finanzamt das Verfahren für eine Zeit nicht betreibt. Ruhen und Aussetzen liegen im Steuerrecht nah beieinander: Beide halten nur den Ablauf an, sie beenden den Einspruch nicht.

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