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Steuer-Glossar

Einkünfte

Einkünfte sind der Betrag, der übrig bleibt, wenn du von deinen Einnahmen die Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehst. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet sieben Einkunftsarten, etwa nichtselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Kapitalvermögen. Bei Arbeitnehmern zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Das Ergebnis kann positiv sein oder als Verlust ausfallen.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Einkünften?

Einkünfte sind der Saldo aus deinen Einnahmen und den Ausgaben, die durch diese Einnahmen entstanden sind. Bei Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten, bei Selbstständigen und Betrieben die Betriebsausgaben. Das Ergebnis kann positiv als Gewinn oder negativ als Verlust ausfallen.

Welche Arten von Einkünften gibt es?

Das Gesetz nennt sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die ersten drei zählen zu den Gewinneinkünften, die übrigen vier zu den Überschusseinkünften. Bei Gewinneinkünften wird der Gewinn ermittelt, bei Überschusseinkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Einkünften und Einkommen?

Deine Einkünfte aus allen Einkunftsarten werden zur Summe der Einkünfte zusammengerechnet. Zieht das Finanzamt davon bestimmte Freibeträge ab, entsteht der Gesamtbetrag der Einkünfte. Erst nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Verlusten bleibt das Einkommen und daraus das zu versteuernde Einkommen.

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