Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ist der Wert, den das Finanzamt für dein Grundstück oder deine Immobilie feststellt. Er hat den früheren Einheitswert abgelöst und ist seit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. Aus ihm ergeben sich zusammen mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz deiner Gemeinde die jährlichen Kosten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer. Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Flächenmodelle, bei denen vor allem die Fläche zählt. Der Grundsteuerwert ist ein steuerlicher Rechenwert und nicht der Marktpreis deiner Immobilie.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Was versteht man unter dem Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert ist der vom Finanzamt festgestellte steuerliche Wert deines Grundstücks oder deiner Immobilie. Er bildet nicht den Marktpreis ab, sondern dient allein der Berechnung der Grundsteuer. Er hat den früheren Einheitswert als Bewertungsgrundlage ersetzt.

Wird die Grundsteuer jedes Jahr neu berechnet?

Die Grundsteuer wird jedes Jahr erhoben, aber nicht jedes Jahr neu bewertet. Der Grundsteuerwert bleibt so lange gültig, bis das Finanzamt ihn erneut feststellt. Die jährliche Höhe ergibt sich dann aus dem Messbetrag und dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Wo finde ich den Grundsteuerwert?

Den Grundsteuerwert teilt dir das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mit. Er steckt außerdem als Rechengrundlage im Grundsteuermessbescheid. Wenn du die Bescheide nicht mehr findest, kannst du beim Finanzamt danach fragen.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z