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Steuer-Glossar

Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte senkt den Lohnsteuerabzug, den dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Du beantragst ihn beim Finanzamt mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Der Freibetrag wird elektronisch als ELStAM gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch abgerufen. Beantragen kannst du ihn, wenn deine Aufwendungen insgesamt über 600 € liegen; bei Werbungskosten zählen nur Beträge oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €.

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Häufige Fragen

Woher weiß ich, wie viel Steuerfreibetrag ich habe?

Deine gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale kannst du mit dem Formular „Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)“ beim Finanzamt anfordern. In Mein ELSTER siehst du außerdem, welcher Freibetrag hinterlegt ist. Dort erkennst du auch, ob dein Arbeitgeber die Daten abruft.

Wie trage ich einen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte ein?

Du reichst den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei deinem Wohnsitzfinanzamt ein, online über ELSTER oder unterschrieben auf Papier. Das Finanzamt speichert den Freibetrag als ELStAM. Dein Arbeitgeber ruft ihn dann automatisch ab und behält weniger Lohnsteuer ein.

Ist der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte 0,5 oder 1?

Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zusammen zu und beträgt 2026 je Kind 9.756 €. Auf der Lohnsteuerkarte wird er je Elternteil zur Hälfte berücksichtigt, also mit 0,5. Für Kinder unter 18 Jahren ist er in der Regel automatisch gespeichert.

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