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Steuer-Glossar

Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting fasst das Finanzamt die Einkommen beider Partner zusammen und halbiert die Summe. Auf diese Hälfte berechnet es die Einkommensteuer und verdoppelt den Betrag anschließend. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerschuld des Paares. Diesen Weg gibt es nur für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die zusammenveranlagt werden und nicht dauerhaft getrennt leben; der Vorteil wächst mit dem Unterschied zwischen den Einkommen.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Der Vorteil wächst mit dem Unterschied zwischen den Einkommen der Partner. Verdient ein Partner deutlich mehr oder nur einer von beiden, fällt die Ersparnis am größten aus. Sind beide Einkommen etwa gleich hoch, bringt das Splitting meist keinen Vorteil.

Ist Ehegattensplitting das Gleiche wie Zusammenveranlagung?

Ja, das Splittingverfahren wird bei der Zusammenveranlagung angewendet. Verheiratete können stattdessen die Einzelveranlagung wählen und ihr Einkommen getrennt versteuern lassen. Die Zusammenveranlagung ist meist günstiger und führt zu einem gemeinsamen Steuerbescheid.

Warum wird das Ehegattensplitting kritisiert?

Kritiker sehen die größten Vorteile bei Ehen mit einem Alleinverdiener und hohem Einkommen. Der zweite Verdienst wird vergleichsweise hoch belastet, was die Aufnahme oder Ausweitung von Erwerbsarbeit bremsen kann. Deshalb gibt es immer wieder Vorschläge, den Splittingvorteil zu deckeln.

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