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Steuer-Glossar

Splittingtarif

Der Splittingtarif ist das Verfahren für die Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das Finanzamt addiert die Einkommen beider Partner, halbiert die Summe, berechnet darauf die Steuer nach dem Grundtarif und verdoppelt das Ergebnis. Geregelt ist das in § 32a Abs. 5 EStG. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher die Ersparnis; bei etwa gleich hohen Einkommen bringt der Splittingtarif meist keinen Vorteil.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Das Finanzamt zählt die Einkommen beider Partner zusammen und teilt die Summe durch zwei. Für diesen halben Betrag ermittelt es die Einkommensteuer und verdoppelt sie wieder. So wird rechnerisch unterstellt, dass beide Partner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen.

Was ist der Nachteil beim Ehegattensplitting?

Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, bringt der Splittingtarif gegenüber der Einzelveranlagung keinen Vorteil. Kritiker sehen zudem einen Anreiz, dass ein Partner weniger oder gar nicht arbeitet. Bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld kann die Einzelveranlagung manchmal günstiger sein.

Was bedeutet Ehegattensplitting für Rentner und Witwen?

Auch im Ruhestand gilt der Splittingtarif, wenn beide Partner zusammenveranlagt werden. Verwitwete können ihn im Todesjahr und im folgenden Jahr nutzen (Witwensplitting). Nach einer Trennung oder Scheidung greift er noch im Trennungs- beziehungsweise Scheidungsjahr, danach gilt der Grundtarif.

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