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Grundlagen

Belegabruf: So kommen deine Daten vom Finanzamt in die Erklärung

Welche Daten dem Finanzamt vorliegen, wie du den Belegabruf freischaltest und was du selbst ergänzt.

Geprüft am Lesezeit 5 Min. · 4 Quellen
Laptop mit einer tabellarischen Datenübersicht auf dem Bildschirm

Was der Belegabruf ist

Beim Belegabruf holst du Daten ab, die dem Finanzamt schon vorliegen. Die Finanzverwaltung nennt das vorausgefüllte Steuererklärung, kurz VaSt.

Der Name führt in die Irre: Du rufst keine Belege oder Unterlagen ab, sondern nur Daten. Rechnungen, Spendenquittungen und Nachweise sammelst du weiterhin selbst.

Die abgerufenen Werte landen direkt in den passenden Feldern deiner Erklärung. Du musst sie nur noch prüfen, statt sie abzutippen. In Mein ELSTER gibt es dafür die Ein-Klick-Erklärung.

Welche Daten beim Finanzamt liegen

Arbeitgeber, Versicherungen und Rententräger melden viele Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung. Über den Belegabruf stehen dir unter anderem diese Daten bereit:

  • Lohnsteuerbescheinigung: Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
  • Rentenbezugsmitteilungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu Riester- und Basisrenten-Verträgen
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld
  • Stammdaten wie Name, Anschrift, Konfession und Bankverbindung

Angaben zu Kapitalerträgen sind nur teilweise verfügbar. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll schrittweise wachsen.

Freischaltung mit oder ohne ELSTER-Konto

Mit ELSTER-Konto: Du erteilst die Abrufberechtigung direkt in Mein ELSTER. Ein Freischaltcode per Post ist dann nicht nötig.

Ohne ELSTER-Konto: Du beantragst den Abruf in deiner Steuersoftware oder über das ELSTER-Formular. Dafür brauchst du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Steuer-ID. Die passenden Schritte zeigt die Anleitung zum Belegabruf.

Das Finanzamt schickt dir den Freischaltcode per Brief. Rechne mit einigen Tagen bis zu zwei Wochen.

Jede neue Aktion kann einen laufenden Antrag ungültig machen. Warte deshalb erst auf den Brief, bevor du erneut beantragst.

Steuer-ID, Freischaltcode und Abrufcode

Rund um den Belegabruf tauchen mehrere Begriffe auf, die leicht verwechselt werden. Die wichtigsten stehen in dieser Übersicht:

Die drei Codes im Überblick
CodeAufgabe
Steuer-IdentifikationsnummerElfstellig, identifiziert dich beim Finanzamt, steht auf der Lohnsteuerbescheinigung
FreischaltcodeKommt per Post und schaltet den Datenabruf für dich frei
AbrufcodeEinmal beantragter Dauer-Code für den Abruf

Mit aktivem ELSTER-Konto erteilst du die Berechtigung online und kommst ohne Freischaltcode aus.

Die Steuer-ID bleibt gleich, auch nach einem Umzug oder einer Heirat. Ist das Schreiben weg, hilft eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.

Ein Konto in Mein ELSTER legst du einmal an. Wie das geht, steht in der Anleitung zur Registrierung.

Ab wann die Daten bereitstehen

Die Daten eines Jahres stellt die Finanzverwaltung frühestens zu Beginn des Folgejahres bereit. Für die Erklärung 2025 also im Jahr 2026.

Arbeitgeber und Krankenkassen haben bis Ende Februar des Folgejahres Zeit für ihre Meldungen. Erst danach ist der Bestand meist vollständig.

Fehlt deine Lohnsteuerbescheinigung, liegt die Ursache oft beim Arbeitgeber. Auf dem Ausdruck steht ein Transferticket, das die Übermittlung bestätigt.

Du musst nicht warten: Die Jahreswerte deiner Dezember-Abrechnung kannst du schon vorher eintragen. Später prüfst du sie gegen die abgerufenen Daten.

Abgerufene Daten prüfen und ergänzen

Der Belegabruf ersetzt keine Kontrolle. Stimmt ein Wert in der Lohnsteuerbescheinigung nicht, muss dein Arbeitgeber sie korrigieren.

Viele Ausgaben kennt das Finanzamt nicht. Werbungskosten, Handwerkerleistungen, Spenden und außergewöhnliche Belastungen trägst du selbst ein.

Prüfe die übernommenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ergänze sie in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Lohn und Fahrten zur Arbeit gehören in die Anlage N. Was du dort absetzen kannst, steht im Ratgeber Werbungskosten.

Häufige Fragen

Wie kann ich die vorausgefüllte Steuererklärung von ELSTER abrufen?

Melde dich in Mein ELSTER an und öffne den Bereich für den Belegabruf. Dort erteilst du die Abrufberechtigung und siehst die gespeicherten Daten. Anschließend übernimmst du die Werte in deine Erklärung und prüfst sie.

Ist der Belegabruf sicher?

Der Abruf läuft verschlüsselt über die Schnittstelle der Finanzverwaltung und nur mit deiner Freigabe. Ohne ELSTER-Konto kommt der Freischaltcode per Post, damit sich niemand unbemerkt Zugriff verschafft.

Kann ich ohne Belegabruf starten?

Ja. Du kannst deine Lohnsteuerbescheinigung abfotografieren lassen oder die Werte selbst eintragen. Der Abruf ist ein Angebot, keine Pflicht.

Was kostet der Belegabruf?

Der Abruf selbst ist kostenlos, er gehört zum Service der Finanzverwaltung. Kosten können nur für die Software anfallen, mit der du deine Erklärung erstellst.

Warum sehe ich noch keine Daten?

Meist fehlen die Meldungen der Arbeitgeber, Krankenkassen oder Rententräger noch. Diese Angaben treffen bis Ende Februar des Folgejahres ein. Versuche den Abruf später erneut.

Brauche ich ein ELSTER-Konto für den Belegabruf?

Nein. Du kannst den Abruf auch ohne Konto beantragen und bekommst dann einen Freischaltcode per Post. Mit Konto entfällt der Brief, weil du die Berechtigung direkt online erteilst.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 150 Abs. 7 AO – Abgabe der Steuererklärung, elektronischer Datenabruf
  2. § 41a EStG – Lohnsteuerbescheinigung und elektronische Übermittlung
  3. § 139b AO – Steuer-Identifikationsnummer
  4. § 149 AO – Abgabefrist für Steuererklärungen

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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