Belegabruf: So kommen deine Daten vom Finanzamt in die Erklärung
Welche Daten dem Finanzamt vorliegen, wie du den Belegabruf freischaltest und was du selbst ergänzt.

Was der Belegabruf ist
Welche Daten beim Finanzamt liegen
Lohnsteuerbescheinigung: Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge Rentenbezugsmitteilungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zu Riester- und Basisrenten-Verträgen Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld Stammdaten wie Name, Anschrift, Konfession und Bankverbindung
Freischaltung mit oder ohne ELSTER-Konto
Steuer-ID, Freischaltcode und Abrufcode
| Code | Aufgabe |
|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer | Elfstellig, identifiziert dich beim Finanzamt, steht auf der Lohnsteuerbescheinigung |
| Freischaltcode | Kommt per Post und schaltet den Datenabruf für dich frei |
| Abrufcode | Einmal beantragter Dauer-Code für den Abruf |
Mit aktivem ELSTER-Konto erteilst du die Berechtigung online und kommst ohne Freischaltcode aus.
Ab wann die Daten bereitstehen
Abgerufene Daten prüfen und ergänzen
Häufige Fragen
Wie kann ich die vorausgefüllte Steuererklärung von ELSTER abrufen?
Ist der Belegabruf sicher?
Kann ich ohne Belegabruf starten?
Was kostet der Belegabruf?
Warum sehe ich noch keine Daten?
Brauche ich ein ELSTER-Konto für den Belegabruf?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 150 Abs. 7 AO – Abgabe der Steuererklärung, elektronischer Datenabruf
- § 41a EStG – Lohnsteuerbescheinigung und elektronische Übermittlung
- § 139b AO – Steuer-Identifikationsnummer
- § 149 AO – Abgabefrist für Steuererklärungen
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.




