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Steuerklassen-Rechner für Paare

Als verheiratetes oder verpartnertes Paar könnt ihr zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen. Der Rechner stellt sie nebeneinander und zeigt euch Lohnsteuer, Netto sowie die erwartete Erstattung oder Nachzahlung.

€
Bruttolohn im Jahr inklusive Sonderzahlungen
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Durchschnitt 2026: 2,9 %. Steht auf der Website deiner Kasse.
Kinder (für die Pflegeversicherung)
Meistes Netto im MonatIII / V5.001 € Netto gemeinsam pro Monat
Jahressteuer (Splitting)11.140 €
Lohnsteuer III / V im Jahr10.410 €
Am Jahresendeca. 730 € Nachzahlung
Faktor für IV/IV0,957

Die Jahressteuer ist bei allen Varianten gleich. Die Steuerklasse verteilt nur, wie viel unterjährig abgezogen wird.

Alle Varianten im Vergleich

KombinationLohnsteuer + Soli A / MonatLohnsteuer + Soli B / MonatNetto gemeinsam / MonatAm Jahresende
III / V402 €466 €5.001 €ca. 730 € Nachzahlung
V / III1.280 €0 €4.588 €ca. 4.224 € Erstattung
IV / IV782 €187 €4.899 €ca. 497 € Erstattung
IV / IV mit Faktor749 €179 €4.941 €etwa ausgeglichen

Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach amtlichem Programmablaufplan 2026. Netto nach Arbeitnehmeranteilen zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ohne Kirchensteuer. Faktor nach § 39f EStG: 0,957.

Was du wissen solltest

  • III/V lohnt sich unterjährig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Häufig folgt aber eine Nachzahlung, und die Steuererklärung ist Pflicht.
  • IV/IV mit Faktor verteilt die Lohnsteuer so, wie sie der Splittingtarif ergibt. Nachzahlungen werden selten, die Erklärung ist trotzdem Pflicht.
  • Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosen- oder Krankengeld richten sich nach dem Netto. Ein Wechsel muss für das Elterngeld früh erfolgen, spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
  • Wechseln kannst du mehrmals im Jahr, über ELSTER mit dem „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ oder per Muster.

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des BMF vom 12.11.2025 für gesetzlich Versicherte ohne Freibeträge und stimmt mit dessen Prüftabelle überein. Die Jahressteuer am Ende ist eine Schätzung nach Splittingtarif auf Basis der Löhne. Tatsächliche Werbungskosten, Kinderfreibeträge und weitere Einkünfte verändern sie. Ohne Gewähr.

Ratgeber SteuerklassenSteuererklärung für PaareBrutto-Netto-Rechner

Diese drei Kombinationen stehen Paaren offen

Ihr seid verheiratet oder eingetragene Lebenspartner und wohnt im Inland? Dann könnt ihr eure Steuerklassen selbst zusammenstellen.

Eine Regel gilt immer: Die Summe beider Steuerklassen ergibt 8. Daraus folgen genau drei Varianten.

  • IV/IV: die Standardkombination, die das Finanzamt nach der Heirat automatisch vergibt.
  • III/V: auf Antrag. Der Besserverdiener bekommt die III, die andere Person rutscht automatisch in die V.
  • IV/IV mit Faktor: beide bleiben in IV, zusätzlich verteilt ein Faktor den Splittingvorteil genauer.
Die drei Kombinationen für Paare im Vergleich
KombinationZuordnungSteuererklärung
III/VMehrverdiener in III, andere Person in VPflicht
IV/IVbeide in IV, Standard nach der Heiratnur bei weiteren Gründen
IV/IV mit Faktorbeide in IV, Faktor verteilt den SplittingvorteilPflicht

Steuerklasse IV hat dieselben Abzüge wie Klasse I. Steuerklasse III berücksichtigt den Splittingvorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug, Steuerklasse V nicht.

Bei III/V und beim Faktorverfahren müsst ihr deshalb am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Bei IV/IV ist das nur nötig, wenn weitere Gründe hinzukommen – mehr dazu unter Abgabepflicht. Einen Überblick über alle Klassen gibt der Ratgeber Steuerklassen, die Wirkung des Splittings erklärt Ehegattensplitting.

Wann welche Kombination günstig ist

Entscheidend ist der Abstand zwischen euren Bruttoarbeitslöhnen. Je größer er ist, desto stärker wirkt die Wahl.

Auch Kinder, Kirchensteuer und Versicherungsart fließen in die Berechnung ein.

  • Ähnlich hohe Gehälter: IV/IV verteilt die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide. Das ist der einfachste Weg.
  • Großer Abstand: III/V lässt dem Mehrverdiener mehr Netto im Monat. Bei der anderen Person bleibt dafür weniger übrig.
  • Nachzahlungsrisiko: Bei III/V ist oft zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Ändern sich die Einkommen, fordert das Finanzamt am Jahresende Geld zurück.
  • Faktorverfahren: Bei IV/IV mit Faktor berechnet das Finanzamt aus den erwarteten Löhnen einen Faktor. Der verteilt den Vorteil genauer und vermeidet meist Nachzahlungen.

Wichtig: Die Steuerklasse verändert nicht eure Jahressteuer. Sie verschiebt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich abgeht.

Am Jahresende rechnet das Finanzamt bei der Zusammenveranlagung alles neu. Zu viel Gezahltes kommt als Erstattung zurück, Fehlendes wird nachgefordert.

Für das reine Monatsnetto hilft der Brutto-Netto-Rechner, für den Blick auf das ganze Jahr der Einkommensteuer-Rechner.

Rechenbeispiel: zwei Gehälter, ein Ergebnis

Ein Paar verdient sehr unterschiedlich. Partner A bekommt 72.000 € und Partner B 24.000 € brutto im Jahr.

Der Rechner zeigt dann für jede Kombination, wie sich Lohnsteuer und Netto aufteilen.

BeispielRechenbeispiel: ein Partner verdient dreimal so viel
Bruttoarbeitslohn Partner A pro Jahr72.000 €
Bruttoarbeitslohn Partner B pro Jahr24.000 €
Netto im Monat bei III/Vbei Partner A höher, bei Partner B niedriger
Netto im Monat bei IV/IVgleichmäßiger auf beide verteilt
Lohnsteuer zusammen pro Jahrin allen Kombinationen gleich hoch
Erstattung oder Nachzahlung nach der Steuererklärunggleicht die Unterschiede wieder aus

Die Steuerklasse verschiebt nur den monatlichen Abzug. Die Jahressteuer bleibt gleich.

Wer nur auf das Monatsnetto schaut, wählt schnell III/V und erlebt später eine Nachzahlung. Prüft deshalb immer beide Zahlen: das laufende Netto und das Ergebnis der Veranlagung.

Wechsel beantragen: Antrag, Frist und Tipps

Den Wechsel beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt an eurem Wohnsitz. Beide Partner müssen unterschreiben.

Der Antrag muss bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen, damit die neue Kombination noch im laufenden Jahr gilt.

Seit 2020 könnt ihr die Steuerklasse auch mehrmals im Jahr wechseln (§ 39 Abs. 6 EStG). Der Antrag wirkt ab dem Folgemonat.

  • Rechnet immer beide Varianten durch, bevor ihr unterschreibt.
  • Ein Muster für den Antrag findet ihr unter Muster: Steuerklassenwechsel, Formulare unter Formulare.
  • Passt eure Wahl an, sobald sich die Gehälter deutlich verschieben.

Sinnvoll ist der Vergleich bei jeder Änderung: Heirat, Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Rentenbeginn eines Partners.

Achtet auf Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Netto. In dieser Zeit kann III/V mehr bringen. Die Leistung selbst ist später steuerpflichtig, das erklärt Elterngeld und Progressionsvorbehalt.

Nach dem Wechsel prüft ihr auf der nächsten Lohnabrechnung, ob euer Arbeitgeber die neuen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten hat.

Ausblick: Die Ampel-Koalition wollte die Steuerklassen III und V ab 2030 durch IV mit Faktor ersetzen. Beschlossen wurde das nicht; ein Gesetz und einen Termin dafür gibt es bisher nicht.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich die Kombination III/V und wann IV/IV?

III/V passt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dann behält der Mehrverdiener im Monat weniger Lohnsteuer ein. Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV einfacher und führt seltener zu Nachzahlungen.

Welche Steuerklasse ist am besten für verheiratete Paare?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Entscheidend sind der Einkommensunterschied, Kinder, Kirchensteuer und die Art der Versicherung. Der Rechner vergleicht alle Kombinationen und zeigt, welche im Jahr das meiste Netto bringt. Die Jahressteuer bleibt am Ende in jeder Variante gleich.

Wann lohnt sich Steuerklasse 4 für beide?

IV/IV ist die Standardkombination und passt bei ähnlich hohen Gehältern. Sie führt nicht zu einer Pflichtabgabe, solange keine weiteren Einkünfte hinzukommen. Ein Nachteil sind die etwas höheren Abzüge beim Besserverdiener im Monat.

Wann lohnt sich der Steuerklasse-3-und-5-Rechner?

Sobald sich bei euch etwas ändert: Heirat, Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Teilzeit, Elternzeit oder Rentenbeginn. Auch vor einer längeren Phase mit Lohnersatzleistungen lohnt der Vergleich. So seht ihr, welche Kombination im Monat mehr Netto bringt.

Kann ich den Rechner auch nutzen, wenn ein Partner Rentner ist?

Ja, solange mindestens ein Partner Arbeitslohn bezieht. Renten laufen nicht über die Steuerklasse, sondern über die Rentenbesteuerung. Bezieht jemand nur Rente, braucht er keine Steuerklassenwahl. Details stehen in der Rentenbesteuerung.

Bis wann muss ich die Steuerklasse als Paar wechseln?

Der Antrag muss bis zum 30. November beim Finanzamt sein, damit die neue Kombination noch für das laufende Jahr greift. Ohne Antrag bleiben die bisherigen Steuerklassen bestehen. In Ausnahmefällen ist ein zweiter Wechsel im Jahr möglich.