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Steuer-Glossar

Rentenbezugsmitteilung

Die Rentenbezugsmitteilung ist ein Schreiben deines Rententrägers über die Rentenzahlungen des Vorjahres. Sie zeigt, welche Daten das Finanzamt bereits kennt: Bruttorente, Zeitraum des Rentenbezugs und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Meldung läuft automatisch nach § 22a EStG, du musst also nichts selbst übermitteln. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €, 2026: 12.348 €), bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

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Häufige Fragen

Wie erhalte ich die Rentenbezugsmitteilung?

Dein Rententräger verschickt sie für das Vorjahr zwischen Mitte Januar und Ende Februar. Hast du sie schon einmal angefordert, kommt sie in den Folgejahren automatisch. Beim ersten Mal beantragst du sie über die Online-Dienste der Rentenversicherung, zugestellt wird sie per Post.

Ist man verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn man Witwenrente bezieht?

Auch Hinterbliebenenrenten wie die Witwenrente zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Abgabepflichtig bist du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ob das zutrifft, hängt von deinen übrigen Einkünften ab; im Zweifel klärst du das mit einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Wo kann man wegen Rente nachfragen?

Für Fragen zu deiner Rente und zu den gemeldeten Beträgen ist dein Rentenversicherungsträger zuständig. Weicht die Rentenbezugsmitteilung von deinen Kontoauszügen ab, solltest du schriftlich nachhaken. Bei steuerlichen Fragen hilft das Finanzamt oder eine Beratungsstelle weiter.

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