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Für Azubis, Studierende und Berufseinsteiger

Die erste Steuererklärung

Die meisten bekommen bei der ersten Erklärung Geld zurück. Hier steht, ob du abgeben musst, was du brauchst und wie du in sechs Schritten fertig wirst.

Junger Mann sitzt mit Laptop, Kaffeebecher und Belegen am Tisch in einer hellen WG-Küche und macht seine erste Steuererklärung

Muss ich abgeben?

Meist freiwillig

Mit nur einem Job in Steuerklasse I bist du in der Regel nicht verpflichtet. Freiwillig kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben, für 2022 noch bis 31.12.2026.

Pflicht, wenn
  • du mehrere Jobs gleichzeitig hattest (Steuerklasse VI)
  • du Lohnersatzleistungen über 410 € bekommen hast
  • du Nebeneinkünfte über 410 € hattest
  • ein Freibetrag eingetragen war

Alle Fälle im Ratgeber Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

In sechs Schritten zur ersten Erklärung

  1. Steuer-ID finden

    Die 11-stellige Nummer steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder im Brief des Bundeszentralamts für Steuern.

    Glossar: Steuer-ID
  2. ELSTER-Konto anlegen

    Registrierung mit Steuer-ID. Der Aktivierungscode kommt per Post, plane ein bis zwei Wochen ein.

    Anleitung: ELSTER registrieren
  3. Belege sammeln

    Rechnungen, Fahrten und Nachweise zusammentragen. Belege musst du nicht mitschicken, aber aufbewahren.

    Checkliste öffnen
  4. Daten abrufen

    Mit dem Belegabruf übernimmt ELSTER Lohndaten und Versicherungsbeiträge automatisch.

    Anleitung: Belegabruf
  5. Anlagen ausfüllen

    Hauptvordruck, Anlage N für den Job und bei Bedarf Anlage Sonderausgaben. Mehr brauchst du meist nicht.

    Anleitung: Anlage N
  6. Absenden und Bescheid prüfen

    Nach dem Absenden kommt der Bescheid elektronisch. Weicht er ab, hast du einen Monat Zeit für einen Einspruch.

    Steuerbescheid verstehen

Was du absetzen kannst

In der Ausbildung bist du Arbeitnehmer. Alles, was du für die Ausbildung ausgibst und nicht erstattet bekommst, sind Werbungskosten.

Fahrten zum Betrieb0,38 €/kmFür jeden Arbeitstag die einfache Entfernung.
Fahrten zur Berufsschule0,30 €/kmHin und zurück, wie Dienstreisen.
ArbeitsmittelvollFachbücher, Werkzeug, Arbeitskleidung, Laptop anteilig.
Kontoführung16 €Ohne Nachweis.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Steuer-ID (Lohnsteuerbescheinigung oder Brief des BZSt)
  • Lohnsteuerbescheinigung, falls kein Belegabruf
  • IBAN für die Erstattung
  • Rechnungen für Arbeitsmittel, Fahrten, Kurse
  • Immatrikulations- oder Ausbildungsnachweis
Alle Checklisten

Häufige Fehler

Fahrtkosten doppelt angesetzt

Homeoffice-Tage und Pendeltage für denselben Tag zählen nur in Ausnahmefällen beides.

Erst- und Zweitstudium verwechselt

Nach abgeschlossener Ausbildung zählt das Studium als Zweitausbildung, das ist günstiger.

Werbungskosten unter 1.230 €

Liegen sie darunter, gilt ohnehin der Pauschbetrag. Trotzdem eintragen, wenn du in der Nähe bist.

IBAN vergessen

Ohne Bankverbindung kann das Finanzamt nicht überweisen.

Bescheid nicht geprüft

Fehler im Bescheid lassen sich nur innerhalb eines Monats per Einspruch korrigieren.

Ratgeber, Rechner und Anleitungen

Häufige Fragen

Lohnt sich die Steuererklärung für Azubis?

Oft ja. Wer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, bekommt zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Fahrten zur Berufsschule und Arbeitsmittel kommen hinzu.

Ich habe kein Einkommen. Soll ich trotzdem abgeben?

Im Zweitstudium oder in einer Ausbildung nach dem Bachelor ja: Die Kosten werden als Verlust festgestellt und mindern später deine Steuer. Im Erststudium bringt es meist nichts.

Was kostet die Abgabe über ELSTER?

Nichts. ELSTER ist das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Einen Überblick über Alternativen gibt der Steuersoftware-Vergleich.

Wie lange dauert es bis zur Erstattung?

Je nach Finanzamt in der Regel einige Wochen nach Abgabe. Das Geld kommt kurz nach dem Bescheid aufs Konto.

Bald verfügbar

Nächstes Jahr noch einfacher

Bald kannst du deine Erklärung direkt hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Was die erste Steuererklärung ist

Eine Steuererklärung ist deine Abrechnung mit dem Finanzamt. Du trägst ein, welche Einnahmen und welche Ausgaben du im Jahr hattest. Daraus errechnet die Behörde deine Steuer.

Bei Angestellten behält der Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer vom Gehalt ein. Diese Summe ist nur eine pauschale Schätzung. Deine tatsächlichen Kosten kennt das Finanzamt zu diesem Zeitpunkt nicht.

Deshalb bleibt oft etwas übrig, das du zurückbekommst. Das gilt besonders, wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast, etwa nach Studium oder Ausbildung. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Grundlagen der Steuererklärung.

Pflicht oder freiwillig abgeben

Nicht jede Person muss abgeben. Eine Pflicht besteht zum Beispiel bei mehreren Arbeitgebern, bei Nebeneinkünften ohne Lohnsteuerabzug über 410 €, bei Lohnersatzleistungen oder in den Steuerklassen III und V. Selbstständige geben immer ab.

Auch eine Aufforderung des Finanzamts verpflichtet dich. Den Termin nennt dir die Behörde in ihrem Schreiben.

Ohne Pflicht darfst du freiwillig abgeben. Diese Antragsveranlagung lohnt sich fast immer, weil Pauschalen und Kosten gegengerechnet werden. Mehr dazu steht im Ratgeber Wer muss eine Steuererklärung abgeben? und im Glossar Antragsveranlagung.

Diese Unterlagen brauchst du

Zuerst brauchst du deine Steuer-Identifikationsnummer. Sie gilt ein Leben lang und steht zum Beispiel auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt später selbst.

Wichtig ist die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers. Darin stehen Arbeitslohn, einbehaltene Steuer und Sozialversicherungsbeiträge. Sammle außerdem Belege zu Fahrtkosten, Arbeitsmitteln, Versicherungen und Spenden.

Für Angestellte genügen meist drei Vordrucke: Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Eine Übersicht bietet die Checkliste für Arbeitnehmer.

Abgabe über ELSTER und Fristen

Wer abgeben muss, reicht die Erklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres ein. Bei freiwilliger Abgabe hast du bis zu vier Jahre Zeit. Details stehen im Ratgeber Abgabefristen.

Die Abgabe läuft meist elektronisch über Mein ELSTER. Dafür brauchst du ein Benutzerkonto. Die nötigen Schritte zeigt die Anleitung Mein ELSTER registrieren.

Mit dem Belegabruf holst du Bescheinigungen direkt vom Finanzamt. Dann musst du weniger selbst eintragen. Der Ratgeber Belegabruf erklärt das Verfahren.

Was du absetzen kannst

Werbungskosten senken deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab. Höhere Kosten solltest du einzeln eintragen; typische Posten zeigt der Ratgeber Werbungskosten.

Häufig sind Fahrtkosten zur Arbeit. 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke. Auch Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel gehören dazu.

Dazu kommen Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie außergewöhnliche Belastungen. Studierende und Azubis finden eigene Hinweise unter Steuererklärung für Studierende und Azubis und in der Checkliste für Studierende.

Häufige Fragen

Soll man mit Steuerklasse 1 eine Steuererklärung machen?

In Steuerklasse I besteht meist keine Pflicht zur Abgabe. Freiwillig lohnt sie sich trotzdem oft, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal berechnet und deine Kosten nicht kennt. Ob Geld zurückkommt, zeigt der Steuerbescheid.

Ich habe seit vier Jahren keine Steuererklärung abgegeben. Geht das noch?

Wenn keine Pflicht bestand, kannst du freiwillig rückwirkend abgeben. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Bestand dagegen eine Pflicht, ist die Frist versäumt; dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Ist es schwer, die Steuererklärung selbst zu machen?

Für Angestellte ohne Nebeneinkünfte ist der Aufwand überschaubar. Meist genügen Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Schwieriger wird es bei Selbstständigkeit, Vermietung oder ausländischen Einkünften.

Wie geht die erste Steuererklärung am einfachsten?

Sammle zuerst alle Belege und halte Steuer-ID und Lohnsteuerbescheinigung bereit. Danach füllst du die Erklärung in Mein ELSTER oder mit einem Programm aus. Der Belegabruf übernimmt viele Werte automatisch.

Brauche ich für die erste Steuererklärung eine Steuernummer?

Nein, in der Regel genügt die Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt selbst, wenn es deinen Fall anlegt. Sie steht später auf dem Steuerbescheid.

Was passiert, wenn ich in der Steuererklärung einen Fehler mache?

Kleine Fehler rechnet das Finanzamt meist von selbst richtig. Sonst kannst du innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Steuerbescheid prüfen.