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Steuer-Glossar

Steuerermäßigung

Eine Steuerermäßigung senkt die festgesetzte Steuer direkt – und nicht das zu versteuernde Einkommen. Sie wird erst am Ende der Steuerberechnung abgezogen und wirkt deshalb oft stärker als ein gleich hoher Freibetrag. Typische Fälle sind 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 €), 20 % für haushaltsnahe Dienstleistungen (höchstens 4.000 €) und 20 % für einen Minijob im Haushalt (höchstens 510 €). Mehr als die tatsächliche Steuer lässt sich dadurch nicht sparen, die Steuer sinkt höchstens auf null.

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Häufige Fragen

Welche Steuerermäßigungen gibt es?

Bei der Einkommensteuer sind vor allem die Ermäßigungen nach § 35a EStG verbreitet: 20 % der Arbeitskosten für Handwerker (höchstens 1.200 €), 20 % für haushaltsnahe Dienstleistungen (höchstens 4.000 €) und 20 % für einen Minijob im Haushalt (höchstens 510 €). Daneben gibt es weitere Fälle, etwa die Anrechnung von Gewerbesteuer, die energetische Sanierung oder Zuwendungen an politische Parteien. Ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung greift, hängt vom Einzelfall ab.

Wann bekommt man die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?

Du bekommst sie mit dem Steuerbescheid für das Jahr, in dem du die Rechnung bezahlt hast. Voraussetzung ist, dass du die Leistung in deinem Haushalt in Auftrag gegeben hast und per Überweisung zahlst. Arbeitslohn und Fahrtkosten zählen, Materialkosten nicht.

Wann bekommt man Lohnsteuer-Ermäßigung?

Sie wirkt schon im laufenden Jahr, wenn das Finanzamt dir einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal einträgt. Dann behält dein Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer ein und du hast früher mehr Netto. Viele Aufwendungen müssen zusammen über 600 € liegen, damit ein Freibetrag eingetragen wird.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z