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Werbungskosten

Pendlerpauschale 2025 und 2026: So viel bekommst du pro Kilometer

Entfernungspauschale 2025 und 2026: Sätze, Berechnung, Höchstbetrag und Beispiele für die Anlage N.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 2 Quellen
Pendler sitzt im Zug und blickt während der Fahrt aus dem Fenster

Pendlerpauschale 2025 und 2026: die Sätze

Die Pendlerpauschale heißt im Gesetz Entfernungspauschale. Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Welches Verkehrsmittel du nutzt, ist egal.

Für 2025 gelten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Sätze der Entfernungspauschale je Kilometer
SteuerjahrKilometer 1–20Ab Kilometer 21
20250,30 €0,38 €
20260,38 €0,38 €

Gezählt wird die einfache Entfernung, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Pendlerpauschale 2025 und 2026Jahresbetrag nach einfacher Entfernung bei 220 Arbeitstagen
2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer2025: 0,30 € bis 20 km, danach 0,38 €
0 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €0 km10 km20 km30 km40 km50 km60 km

Bis 20 km bringt 2026 je Kilometer 0,08 € mehr pro Arbeitstag, bei 20 km und 220 Tagen 352 € im Jahr.

So berechnest du deine Pauschale

Die Formel lautet: einfache Entfernung in Kilometern × Arbeitstage × Kilometersatz. Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Angefangene Kilometer werden abgerundet.

Ein Beispiel mit 30 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen zeigt den Unterschied zwischen beiden Jahren.

Beispiel30 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage
2025: 20 km × 220 × 0,30 €1.320 €
2025: 10 km × 220 × 0,38 €836 €
2025 gesamt2.156 €
2026: 30 km × 220 × 0,38 €2.508 €
2026 bringt gegenüber 2025+352 €

Die Pauschale wirkt sich erst aus, wenn deine Werbungskosten über 1.230 € liegen.

Welche Entfernung und welche Tage zählen?

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, gerechnet in vollen Kilometern. Eine längere Route darfst du ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.

Angesetzt werden nur Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage zählen nicht. Für einen Arbeitstag setzt du die Pauschale nur einmal an, auch wenn du mehrfach fährst.

Bist du an einem Tag nur hingefahren und erst an einem anderen Tag zurück, trägst du für den Tag nur die halbe Pauschale ein.

Höchstbetrag: 4.500 € und die Ausnahmen

Ohne Auto ist die Pendlerpauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Das betrifft Bus, Bahn, Fahrrad, Fußweg und Fahrgemeinschaften.

Mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto entfällt die Grenze. Höhere Kosten musst du dann nachweisen. Liegen deine Ticketkosten über der Pauschale, setzt du die tatsächlichen Ausgaben an.

  • Eigener Pkw oder Dienstwagen: kein Höchstbetrag
  • Bus und Bahn: 4.500 €, es sei denn, die Tickets kosten mehr
  • Fahrrad, Fußweg, Fahrgemeinschaft: 4.500 €

Kilometerpauschale, Reisekosten und Umwege

Die Kilometerpauschale gilt nicht für den Arbeitsweg. Sie greift bei dienstlich veranlassten Fahrten, etwa zu Kunden oder Messen. Für den eigenen Pkw kannst du dabei 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen.

Fahrten zu wechselnden Einsatzorten rechnen als Reisekosten ab. Dort zählen Hin- und Rückweg. Häufig kommen Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten hinzu.

Jobticket, Zuschüsse und Firmenwagen

Steuerfreie Leistungen deines Arbeitgebers für den Arbeitsweg mindern die Pauschale. Dazu zählen ein Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse. Die Beträge stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Auch mit einem Firmenwagen kannst du die Pauschale ansetzen. Für die private Nutzung versteuerst du aber einen geldwerten Vorteil. Beides kann sich gegenseitig aufheben.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Deine Angaben kommen in die Anlage N. Trag dort die einfache Entfernung und die Zahl deiner Arbeitstage ein.

Der Eintrag lohnt sich, sobald deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Darunter ändert sich deine Steuer nicht.

Für Homeoffice-Tage kannst du stattdessen die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie beträgt 6 € je Tag und höchstens 210 Tage im Jahr. Für einen Tag gilt nur eine der beiden Pauschalen.

RechnerPendlerpauschale berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Zählt bei der Pendlerpauschale der Hin- und Rückweg?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Rückweg ist im Kilometersatz bereits berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt für den täglichen Arbeitsweg. Die Kilometerpauschale gilt für dienstliche Fahrten außerhalb des Arbeitswegs, etwa zu Kunden oder Messen. Dort zählen die gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale ab dem 1. Januar 2026?

Die Pendlerpauschale steigt zum 1. Januar 2026 auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw bleibt es dagegen bei 0,30 € je Kilometer.

Wie viel von der Pendlerpauschale wird ausgezahlt?

Direkt ausgezahlt wird nichts. Die Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Ab wie vielen Kilometern gibt es die Pendlerpauschale?

Sie gilt ab dem ersten Kilometer. 2025 zählen die ersten 20 Kilometer mit 0,30 €, ab dem 21. Kilometer mit 0,38 €. Ab 2026 gilt für alle Kilometer der Satz von 0,38 €.

Was lohnt sich mehr: Fahrtkostenzuschuss oder Pendlerpauschale?

Ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers wird auf die Pendlerpauschale angerechnet. Du verlierst dadurch einen Teil des Werbungskostenabzugs. Dafür kommt das Geld sofort auf deinem Konto an, ohne dass du auf die Steuererklärung wartest.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 9 EStG – Werbungskosten, Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale
  2. § 4 Abs. 5 EStG – Betriebsausgaben und Reisekosten

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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