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Steuer-Glossar

Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO sorgt dafür, dass du eine strittige Steuer vorerst nicht zahlen musst. Sie kommt nur in Betracht, wenn du gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hast und das Einspruchsverfahren noch läuft. Das Finanzamt setzt die Vollziehung aus, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Zahlung für dich eine unbillige Härte wäre. Der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht dagegen nicht.

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Häufige Fragen

Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt?

Sie bedeutet, dass du eine im Bescheid festgesetzte Steuer vorläufig nicht zahlen musst. Das Finanzamt setzt die Vollziehung aus, bis über deinen Einspruch entschieden ist. Möglich ist das nur, wenn der Bescheid angefochten ist und das Verfahren noch läuft.

Wie beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung?

Du stellst den Antrag schriftlich bei dem Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Er lässt sich mit dem Einspruch verbinden oder später nachreichen. Begründe ihn mit ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder einer unbilligen Härte und füge passende Unterlagen bei. Am besten stellst du den Antrag vor der Fälligkeit der Steuer.

Welche Zinsen fallen bei Aussetzung der Vollziehung an?

Bleibt dein Einspruch ganz oder teilweise ohne Erfolg, fallen für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen an. Der Satz liegt bei 0,5 % pro Monat. Damit gleicht das Finanzamt den Zinsvorteil aus, der dir durch die spätere Zahlung entstanden ist.

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