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Steuer-Glossar

Energetische Sanierung

Energetische Sanierung heißt, ein Gebäude so zu modernisieren, dass es weniger Energie für Heizung, Warmwasser und Lüftung braucht. Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, neue Fenster und Türen sowie ein effizienter Wärmeerzeuger. Bei selbst genutztem Wohneigentum ziehst du 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt direkt von der Steuer ab. Welche Nachrüstpflichten gelten, regelt das Gebäudeenergiegesetz.

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Häufige Fragen

Was zählt alles zur energetischen Sanierung?

Dazu gehören die Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen sowie ein neuer Wärmeerzeuger. Häufig kommen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und eine Photovoltaikanlage hinzu. Sinnvoll ist ein abgestimmter Plan, damit die Maßnahmen zueinander passen.

Kann der Staat mich zwingen, mein Haus zu sanieren?

Eine allgemeine Sanierungspflicht gibt es nicht. Einzelne Nachrüstpflichten bestehen aber, etwa für die Dämmung der obersten Geschossdecke nach einem Eigentümerwechsel. Die Einzelheiten stehen im Gebäudeenergiegesetz.

Wie sieht ein Sanierungskonzept aus?

Ein Sanierungskonzept, oft individueller Sanierungsfahrplan genannt, erstellt eine Energieberaterin oder ein Energieberater. Es beschreibt den Ist-Zustand, die Schwachstellen des Gebäudes, passende Maßnahmen und eine sinnvolle Reihenfolge. Die Beratungskosten werden über Fördermittel teilweise erstattet.

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