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Steuer-Glossar

Verlustrücktrag

Beim Verlustrücktrag verrechnet das Finanzamt einen Verlust aus dem laufenden Jahr mit positiven Einkünften aus früheren Jahren. Zuerst wird der Verlust vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahrs abgezogen, danach vom Jahr davor. Der Höchstbetrag liegt bei 1.000.000 €, bei Zusammenveranlagung bei 2.000.000 €. Der Rücktrag mindert die Steuer des Vorjahrs rückwirkend und führt in der Regel zu einer Erstattung.

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Häufige Fragen

Wie viele Jahre ist ein Verlustrücktrag möglich?

Der Verlust geht zuerst in das Vorjahr, danach in das Jahr davor. In noch ältere Jahre ist kein Rücktrag mehr möglich. Was dann noch übrig bleibt, wird als Verlustvortrag in die Zukunft getragen.

Wird der Verlustrücktrag automatisch gemacht?

Ja, das Finanzamt berücksichtigt den Verlust von Amts wegen und ändert den Bescheid des Vorjahrs. Du kannst den Rücktrag nur insgesamt ablehnen. Dann bleibt der Verlust für einen Vortrag erhalten.

Wie beantrage ich einen Verlustrücktrag?

Meist brauchst du keinen gesonderten Antrag. Mit der Steuererklärung für das Verlustjahr läuft der Rücktrag automatisch an. Willst du ihn nicht, erklärst du den Verzicht in der Steuererklärung.

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