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Steuer-Glossar

Vorbehalt der Nachprüfung

Der Vorbehalt der Nachprüfung ist ein Zusatz im Steuerbescheid nach § 164 der Abgabenordnung. Er erlaubt dem Finanzamt, den Bescheid bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist jederzeit zu ändern, auch zu deinem Nachteil. Solange der Vorbehalt gilt, wird der Bescheid nicht bestandskräftig. Einen Einspruch kannst du trotzdem einlegen.

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Häufige Fragen

Wie lange kann ein Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung geändert werden?

So lange, bis das Finanzamt den Vorbehalt aufhebt oder die Festsetzungsfrist abläuft. Wie lange diese Frist dauert, hängt vom Einzelfall ab. Erst danach tritt eine Änderungssperre ein.

Ist ein Einspruch trotz Vorbehalt der Nachprüfung möglich?

Ja. Der Vorbehalt nimmt dir dein Einspruchsrecht nicht. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Was bedeutet „Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung“ bei einer Betriebsprüfung?

Der Vermerk erlaubt dem Finanzamt, den Bescheid nach einer Außenprüfung zu ändern. Stellt die Prüfung Fehler fest, kann das Finanzamt die Steuer für die noch offenen Jahre anpassen. Ohne diesen Vermerk wären Änderungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.

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