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Steuer-Glossar

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag ist ein Freibetrag für Eltern, deren volljähriges Kind auswärts in Berufsausbildung oder Studium ist. Er beträgt 1.200 € pro Kind und Jahr, also 100 € je Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruch hat nur, wer für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält. Geregelt ist der Freibetrag in § 33a Absatz 2 EStG.

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Häufige Fragen

Was können Eltern für ihre Kinder in Ausbildung von der Steuer absetzen?

Für ein volljähriges Kind, das auswärts in Ausbildung oder Studium ist, gibt es den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € pro Jahr. Er mindert das zu versteuernde Einkommen der Eltern, ohne dass du Belege für Miete oder Lernmaterial einreichen musst. Voraussetzung ist, dass dir für das Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht.

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag 2026?

Er beträgt 1.200 € pro Kind und Jahr, das sind 100 € je Monat. Lebt das Kind nur einen Teil des Jahres auswärts, zählt jeder Monat, in dem die Voraussetzungen an mindestens einem Tag vorliegen. Die eigenen Einkünfte des Kindes und BAföG werden nicht angerechnet.

Wie lange gilt der Kinderfreibetrag bei Ausbildung?

Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es für volljährige Kinder in Ausbildung bis zur Altersgrenze von 25 Jahren. Der Ausbildungsfreibetrag hängt daran: Entfällt der Kindergeldanspruch, entfällt meist auch der Freibetrag. Für ältere Kinder können Eltern ihre Zahlungen unter Umständen als Unterhaltsleistungen absetzen.

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