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Steuer-Glossar

Reisekosten

Reisekosten sind die Aufwendungen, die dir bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisenebenkosten. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend außerhalb deiner Wohnung und nicht an deiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitest. Für die Verpflegung gelten feste Pauschalen: 14 € ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage, 28 € je vollem Kalendertag.

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Häufige Fragen

Was ist eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit?

Sie liegt vor, wenn du vorübergehend außerhalb deiner Wohnung und nicht an deiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wirst. Typische Fälle sind Dienstreisen, Kundenbesuche, Montageeinsätze und Fortbildungen. Entscheidend ist, dass der berufliche Anlass im Vordergrund steht und die Tätigkeit nicht dauerhaft an einem festen Ort stattfindet.

Wann gibt es Reisekosten?

Reisekosten entstehen, sobald du beruflich außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten wie Park- oder Mautgebühren setzt du in tatsächlicher Höhe an. Für Fahrten mit dem eigenen Auto gehen alternativ pauschal 0,30 € je Kilometer. Verpflegungspauschalen gibt es bei eintägigen Reisen erst ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit.

Muss ich Reisekosten auf meiner Lohnsteuerbescheinigung angeben?

Nein, die Lohnsteuerbescheinigung füllt dein Arbeitgeber aus. Steuerfrei erstattete Reisekosten gehören dort nicht zum Bruttoarbeitslohn. In der Anlage N gibst du deine Reisekosten an und ziehst die steuerfreie Erstattung ab. Absetzen kannst du nur den Teil, den dein Arbeitgeber nicht ersetzt hat, sonst würden die Kosten doppelt berücksichtigt.

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