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Steuer-Glossar

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wer im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Gesamtumsatz macht, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt auch keine ab. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug aus deinen Einkäufen und Betriebsausgaben. Du kannst auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln; an diesen Verzicht bist du fünf Kalenderjahre gebunden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?

Maßgeblich ist dein Gesamtumsatz. Er darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Beide Grenzen müssen zusammen erfüllt sein.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?

Umsatzsteuerfrei sind deine Umsätze bis zu diesen Grenzen. Einkommensteuer zahlst du trotzdem, sobald dein Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt; 2026 liegt er bei 12.348 €.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Sie passt meist zu Selbstständigen mit überwiegend privaten Kunden, die keine Vorsteuer abziehen können. Wer viel investiert oder an vorsteuerabzugsberechtigte Firmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Im Zweifel hilft ein Blick auf die eigene Kostenstruktur.

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