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Steuer-Glossar

Nachzahlungszinsen

Nachzahlungszinsen sind Zinsen, die das Finanzamt auf eine Steuernachzahlung erhebt. Grundlage ist die Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 beträgt der Zinssatz 0,15 % je vollem Monat, also 1,8 % im Jahr.

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Häufige Fragen

Wann beginnt die Verzinsung von Steuernachzahlungen?

Der Zinslauf startet grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Jahre 2019 bis 2024 galten wegen der Corona-Sonderregelungen längere Karenzzeiten. Er endet an dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird, also meist mit der Bekanntgabe des Bescheids.

Wann bekommt man Erstattungszinsen vom Finanzamt?

Erstattungszinsen gibt es, wenn sich nach der Veranlagung ein Guthaben ergibt und der Bescheid erst nach Beginn des Zinslaufs wirksam wird. Der Zinssatz ist derselbe wie bei Nachzahlungszinsen. Die Zinsen gehören zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen.

Wie lassen sich Nachzahlungszinsen vermeiden?

Am wirksamsten sind passende Vorauszahlungen oder eine freiwillige Zahlung vor Beginn des Zinslaufs. Das senkt den Unterschiedsbetrag, der verzinst wird. Auf Antrag passt das Finanzamt die Vorauszahlungen an.

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