Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel: Hol dir zurück, was dir zusteht.

Was du geltend machen kannst
Entfernungspauschale
Ab 2026 zählen 0,38 € je Kilometer ab dem ersten. Für 2025 gelten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € darüber.
Mehr erfahrenHomeoffice-Pauschale
6 € je Tag, höchstens 210 Tage. Das sind bis zu 1.260 € im Jahr.
Mehr erfahrenArbeitsmittel
Laptop, Schreibtischstuhl, Fachliteratur: alles, was du für den Job brauchst.
Mehr erfahrenFortbildung
Kurse, Prüfungsgebühren, Fahrten und Lernmaterial zählen als Werbungskosten.
Mehr erfahrenReisekosten
Bei Dienstreisen gibt es 14 € Verpflegungspauschale ab mehr als 8 Stunden, 28 € bei vollem Tag.
Mehr erfahrenUmzug
Ziehst du beruflich bedingt um, kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen.
Mehr erfahrenHaushaltsnahe Kosten
Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt senken die Steuer direkt, mit 20 % der Lohnkosten.
Mehr erfahren
Rechenbeispiel
Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Musst du eine Erklärung abgeben?
Pflicht ist die Erklärung zum Beispiel bei Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor, bei mehreren Arbeitgebern, bei Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € sowie bei einem eingetragenen Freibetrag. Sonst ist sie freiwillig und lohnt sich meist. Alle Pflichtgründe





