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Für Arbeitnehmer

Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel: Hol dir zurück, was dir zusteht.

Dein Arbeitgeber führt jeden Monat Lohnsteuer ab, deine beruflichen Kosten kennt er aber nicht. Das Finanzamt setzt automatisch nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € an. Liegst du mit deinen Werbungskosten darüber, holst du dir den Unterschied über die Steuererklärung zurück.

Person sitzt am Laptop, daneben Belege und eine Arbeitstasche auf dem Tisch
Typische Abzüge

Was du geltend machen kannst

  • Entfernungspauschale

    Ab 2026 zählen 0,38 € je Kilometer ab dem ersten. Für 2025 gelten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € darüber.

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  • Homeoffice-Pauschale

    6 € je Tag, höchstens 210 Tage. Das sind bis zu 1.260 € im Jahr.

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  • Arbeitsmittel

    Laptop, Schreibtischstuhl, Fachliteratur: alles, was du für den Job brauchst.

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  • Fortbildung

    Kurse, Prüfungsgebühren, Fahrten und Lernmaterial zählen als Werbungskosten.

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  • Reisekosten

    Bei Dienstreisen gibt es 14 € Verpflegungspauschale ab mehr als 8 Stunden, 28 € bei vollem Tag.

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  • Umzug

    Ziehst du beruflich bedingt um, kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen.

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  • Haushaltsnahe Kosten

    Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt senken die Steuer direkt, mit 20 % der Lohnkosten.

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Rechenbeispiel

Angestellte, 22 km Arbeitsweg, 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice, Steuerjahr 2026
Arbeitsweg: 22 km × 138 Tage × 0,38 €1.153,68 €
Homeoffice: 92 Tage × 6 €552,00 €
Arbeitsmittel (Monitor, Headset)380,00 €
Werbungskosten gesamt2.085,68 €
davon über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €)855,68 €
Mehr Erstattung bei 30 % Grenzsteuersatzca. 257 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Musst du eine Erklärung abgeben?

Pflicht ist die Erklärung zum Beispiel bei Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor, bei mehreren Arbeitgebern, bei Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € sowie bei einem eingetragenen Freibetrag. Sonst ist sie freiwillig und lohnt sich meist. Alle Pflichtgründe

Häufige Fragen

Welche Steuererklärung muss ich als Arbeitnehmer machen?

Für Arbeitnehmer sind der Hauptvordruck und die Anlage N die Pflichtbestandteile. In der Anlage N stehen Arbeitslohn, Werbungskosten und Lohnersatzleistungen. Kommen Versicherungsbeiträge oder Kinder hinzu, füllst du zusätzlich die Anlage Vorsorgeaufwand oder die Anlage Kind aus.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Steuererklärung als Arbeitnehmer?

Du brauchst deine Steuer-Identifikationsnummer, die Lohnsteuerbescheinigung und Belege für berufliche Ausgaben. Rechnungen für Arbeitsmittel, Kursgebühren oder Handwerkerleistungen dienen als Nachweis. Über den Belegabruf holst du viele Daten direkt vom Finanzamt.

Was kann ich als Arbeitnehmer alles absetzen?

Typisch sind Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen und Umzugskosten. Dazu kommen Reisekosten, Versicherungsbeiträge, Spenden und Handwerkerleistungen. Alle Abzüge zusammen senken dein zu versteuerndes Einkommen.

Bei welchem Gehalt lohnt sich eine Steuererklärung?

Auf die Höhe des Gehalts kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen oder du andere Abzüge hast. Oft reicht dafür schon die Entfernungspauschale allein.

Muss ich mit Steuerklasse I eine Steuererklärung abgeben?

Nein, nicht automatisch. Wer nur einen Arbeitslohn bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, ist meist nicht verpflichtet. Freiwillig lohnt sich die Abgabe trotzdem fast immer, weil das Finanzamt die gezahlte Lohnsteuer sonst nicht prüft. Für freiwillige Erklärungen gelten längere Fristen.