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Steuer-Glossar

Behinderten-Pauschbetrag

Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine steuerliche Pauschale für Mehraufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen. Anspruch haben Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20. Je nach GdB reicht der Pauschbetrag von 384 € bis 2.840 €; blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7.400 €. Beantragt wird er in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag?

Anspruch haben Menschen mit einem festgestellten GdB von mindestens 20. Den erhöhten Betrag von 7.400 € erhalten blinde, taubblinde und hilflose Menschen sowie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt oder eine vergleichbare Stelle fest.

Wie wirkt sich der Behinderten-Pauschbetrag auf die Steuer aus?

Er mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Einkommensteuer. Den vollen Jahresbetrag bekommst du auch dann, wenn deine tatsächlichen Kosten niedriger sind. Nachweise wie Rechnungen musst du dafür nicht einreichen.

Wann bekommt man einen Behinderten-Pauschbetrag?

Sobald ein Grad der Behinderung von mindestens 20 festgestellt ist oder ein Merkzeichen wie H, Bl oder TBl vorliegt. Der Pauschbetrag gilt immer für das ganze Jahr, auch wenn die Feststellung erst im Dezember erfolgt. Wird der GdB im Laufe des Jahres gesenkt, zählt der höchste im Jahr festgestellte Grad.

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