Zum Inhalt springen
Grundlagen

Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag, Steuersätze, Zonen

So funktioniert der Einkommensteuertarif: Grundfreibetrag 2026, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. Mit Rechner.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 3 Quellen
Diagramm zeigt den Verlauf des Grenzsteuersatzes über das zu versteuernde Einkommen im Einkommensteuertarif.

Einkommensteuertarif 2026: So funktioniert der Grundtarif

Der Einkommensteuertarif bestimmt, wie viel Einkommensteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen entfällt. Er ist progressiv aufgebaut: Je höher dein Einkommen, desto höher der Satz auf den nächsten Euro. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zahlst du 2026 keine Einkommensteuer.

Direkt darüber beginnt der Eingangssteuersatz von 14 %. Er trifft nur den Teil des Einkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt. Danach steigt der Satz in Stufen weiter an.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen über 69.878 €. Ab 277.826 € gilt die Reichensteuer von 45 %. Die genauen Formeln stehen in § 32a EStG.

Die Tarifzonen 2026 im Überblick

Der Tarif kennt fünf Zonen. In der ersten Zone fällt keine Steuer an. Danach steigt der Prozentsatz in zwei Progressionszonen an, bevor zwei Zonen mit festen Sätzen folgen.

Die Werte gelten für einzeln veranlagte Personen. Bei Zusammenveranlagung greift der Splittingtarif mit faktisch doppelten Beträgen. Deinen persönlichen Betrag ermittelst du mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Einkommensteuertarif 2026 (Grundtarif, Einzelveranlagung)
Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348 €0 %
12.349 € bis 17.799 €14 % bis rund 24 %
17.800 € bis 69.878 €rund 24 % bis 42 %
69.879 € bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Eckwerte nach § 32a EStG für 2026, jeweils auf volle Euro gerundet.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro. Er zeigt dir, wie stark eine Gehaltserhöhung wirkt und wie viel ein zusätzlicher Abzug spart.

Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensteile niedriger belastet werden. Mehr dazu im Glossar zum Grenzsteuersatz.

BeispielBeispiel: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen 2026
Einkommensteuerrund 7.209 €
Durchschnittssteuersatz18,0 %
Grenzsteuersatz31,7 %
Steuerersparnis je 1.000 € zusätzlicher Abzugrund 315 €

Der Grenzsteuersatz wirkt nur auf den zusätzlichen Betrag, nicht auf das ganze Einkommen.

Steuerkurve 2026Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen
GrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatz
0 %10 %20 %30 %40 %50 %050 T€100 T€150 T€200 T€250 T€300 T€

Einkommensteuer nach § 32a EStG ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Achse: zu versteuerndes Einkommen in Tausend Euro.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Es bleibt erst übrig, nachdem das Finanzamt verschiedene Positionen abgezogen hat.

Diese Abzüge senken die Bemessungsgrundlage:

Jeder anerkannte Abzug senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis entspricht dabei deinem Grenzsteuersatz und nicht dem Durchschnittssteuersatz. Deshalb bringt ein Abzug umso mehr, je höher dein Satz ist.

Wie du die größten Posten findest, steht im Ratgeber Werbungskosten und im Glossar zum Grundfreibetrag.

  • Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €
  • Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden
  • außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten
  • Freibeträge und Kinderfreibeträge

Splittingtarif: der Tarif für Paare

Bei der Zusammenveranlagung halbiert das Finanzamt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Auf die Hälfte wendet es den Tarif an und verdoppelt die Steuer anschließend. Das ist das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG.

Dadurch wirken Grundfreibetrag und Zonengrenzen faktisch doppelt. Der Grundfreibetrag liegt bei Zusammenveranlagung bei 24.696 €. Der Vorteil ist am größten, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Welche Veranlagungsart zu dir passt, erklärt der Ratgeber Steuererklärung für Paare. Die Wirkung des Splittingtarifs beschreibt auch das Glossar zum Splittingtarif.

Kalte Progression und die Anpassung der Eckwerte

Die Eckwerte des Tarifs werden jedes Jahr verschoben. So sollen Gehaltssteigerungen nicht automatisch in einen höheren Steuersatz führen. Fachleute sprechen von der Anpassung gegen die kalte Progression.

2026 steigt der Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 €. Die Schwelle zum Spitzensteuersatz verschiebt sich von 68.480 € auf 69.878 €.

Wer keine Gehaltserhöhung erhält, zahlt deshalb oft etwas weniger Einkommensteuer als im Vorjahr. Die Entlastung fällt je nach Einkommenshöhe unterschiedlich aus.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auf die tarifliche Einkommensteuer kann ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % anfallen. 2026 bleibt er für Einzelveranlagte bis zu einer Einkommensteuer von 20.350 € frei. Bei Zusammenveranlagung liegt die Freigrenze doppelt so hoch.

Für Kapitalerträge gilt diese Freigrenze nicht. Dort wird der Zuschlag über die Kapitalertragsteuer abgeführt.

Eine Kirchensteuer fällt nur für Mitglieder einer Kirche an. Details findest du im Glossar zum Solidaritätszuschlag.

RechnerEinkommensteuer berechnenZum Rechner

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für einzeln veranlagte Personen. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 24.696 €. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?

Der Grenzsteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei 69.878 € zu versteuerndem Einkommen. Bei Zusammenveranlagung greift er entsprechend später. Ab 277.826 € gilt die Reichensteuer von 45 %.

Wie hoch ist die Einkommensteuertabelle für 2026?

Die Tabelle zeigt für jedes zu versteuernde Einkommen die Steuer, den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz. Sie folgt den Zonen des § 32a EStG: 0 % bis 12.348 €, danach steigend bis 42 %, ab 277.826 € dann 45 %. Für Paare gilt die Splittingtabelle mit doppelten Eckwerten.

Was ändert sich steuerlich 2026?

Der Grundfreibetrag steigt um 252 € auf 12.348 €. Die Schwelle zum Spitzensteuersatz verschiebt sich auf 69.878 €. Auch Pendlerpauschale, Kindergeld und weitere Freibeträge wurden angehoben.

Ist das zu versteuernde Einkommen mein Bruttogehalt?

Nein. Vom Bruttoeinkommen werden Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Erst das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif angewendet wird.

Wie berechne ich meine Einkommensteuer 2026?

Für eine erste Einschätzung brauchst du nur dein zu versteuerndes Einkommen. Mit dem Einkommensteuer-Rechner ermittelst du Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Die genaue Steuer setzt das Finanzamt im Bescheid fest, weil es auf den Einzelfall ankommt.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundtarif, Splitting, Tarifzonen 2026)
  2. § 3 SolzG 1995 – Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
  3. BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner – tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

So prüfen wir Inhalte

War dieser Artikel hilfreich?

Fehler melden

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

Weiterlesen