Einkommensteuertarif 2026: Grundfreibetrag, Steuersätze, Zonen
So funktioniert der Einkommensteuertarif: Grundfreibetrag 2026, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. Mit Rechner.

Einkommensteuertarif 2026: So funktioniert der Grundtarif
Die Tarifzonen 2026 im Überblick
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 € | 0 % |
| 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis rund 24 % |
| 17.800 € bis 69.878 € | rund 24 % bis 42 % |
| 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| ab 277.826 € | 45 % |
Eckwerte nach § 32a EStG für 2026, jeweils auf volle Euro gerundet.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz wirkt nur auf den zusätzlichen Betrag, nicht auf das ganze Einkommen.
Einkommensteuer nach § 32a EStG ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Achse: zu versteuerndes Einkommen in Tausend Euro.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten Freibeträge und Kinderfreibeträge
Splittingtarif: der Tarif für Paare
Kalte Progression und die Anpassung der Eckwerte
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz 2026?
Wie hoch ist die Einkommensteuertabelle für 2026?
Was ändert sich steuerlich 2026?
Ist das zu versteuernde Einkommen mein Bruttogehalt?
Wie berechne ich meine Einkommensteuer 2026?
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundtarif, Splitting, Tarifzonen 2026)
- § 3 SolzG 1995 – Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
- BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner – tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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