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Steuer-Glossar

Teilfreistellung

Die Teilfreistellung macht einen Teil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei. Sie gleicht aus, dass die Fondsgesellschaft auf Fondsebene bereits Steuern gezahlt hat, vor allem Körperschaftsteuer auf Dividenden. Bei Privatanlegern gilt sie für Ausschüttungen, für die Vorabpauschale und für Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der Fondsart ab: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % und Auslands-Immobilienfonds 80 %.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Teilfreistellung?

Die Depotbank kürzt die Fondserträge automatisch um den passenden Teilfreistellungssatz, bevor sie die Kapitalertragsteuer berechnet. Erst danach wirken Verlustverrechnungstopf und Freistellungsauftrag. Bei Fonds, die die Quoten nur tatsächlich erfüllen, kannst du die Teilfreistellung in der Steuererklärung beantragen.

Warum wurde die Teilfreistellung eingeführt?

Der Fonds hat auf seine Erträge schon Steuern gezahlt, besonders Körperschaftsteuer auf Dividenden. Ohne Ausgleich würden dieselben Erträge beim Anleger ein zweites Mal belastet. Die Teilfreistellung verhindert diese Doppelbesteuerung pauschal über feste Prozentsätze.

Warum gibt es Teilfreistellung bei ETFs?

Auch ETFs sind Investmentfonds und fallen unter das Investmentsteuergesetz. Die Teilfreistellung greift aber nur, wenn der Fonds die geforderte Aktienquote erfüllt, bei Aktienfonds mehr als 50 % des Aktivvermögens. Reine Renten- oder Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung.

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