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Für Paare und Familien

Gemeinsam abgeben, mehr zurückbekommen.

Als Paar oder Familie könnt ihr viele Kosten gemeinsam geltend machen. Wichtig ist zuerst die Wahl der Veranlagung. Details findest du im Ratgeber für Paare.

Paar mit Kind sitzt am Küchentisch und rechnet gemeinsam die Steuererklärung
Typische Abzüge

Was du geltend machen kannst

  • Zusammenveranlagung

    Beim Splitting wird euer gemeinsames Einkommen halbiert und daraus die Steuer berechnet. Das senkt den Steuersatz, vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen.

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  • Einzelveranlagung

    Ihr gebt zwei Erklärungen ab und erhaltet zwei Bescheide. Die Kosten ordnet das Finanzamt der Person zu, die sie getragen hat.

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  • Steuerklassen wählen

    IV/IV ist nach der Heirat der Regelfall, bei großen Einkommensunterschieden passt III/V. Das Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer gerechter.

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  • Kinderbetreuung

    80 % der Kita- oder Tagesmutterkosten zählen als Sonderausgaben, höchstens 4.800 € je Kind. Verpflegung gehört nicht dazu.

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  • Schulgeld

    30 % des Schulgelds zählen als Sonderausgaben, höchstens 5.000 € je Kind.

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  • Kindergeld oder Kinderfreibetrag

    Das Finanzamt prüft automatisch, was euch mehr bringt. 2026 gibt es 259 € Kindergeld je Kind und Monat.

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  • Haushaltsnahe Kosten

    Handwerker, Reinigung und Babysitter zählen mit Rechnung. 20 % der Lohnkosten kommen direkt von der Steuer zurück, höchstens 1.200 €.

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  • Werbungskosten beider Partner

    Jede Person trägt ihre eigenen Kosten in eine Anlage N ein. Pendeln, Homeoffice und Arbeitsmittel zählen getrennt.

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  • Alleinerziehende

    Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 4.260 € für das erste Kind. Er steht in der Anlage Kind.

Rechenbeispiel

Paar, ein Kind in der Kita, Steuerjahr 2026
Kita-Gebühren ohne Verpflegung3.600 €
Davon 80 % als Sonderausgaben2.880 €
Steuerersparnis daraus (rund 30 %)864 €
Handwerker, Arbeitslohn1.000 €
Ermäßigung 20 %, höchstens 1.200 €200 €
Ersparnis zusammenca. 1.060 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Musst du eine Erklärung abgeben?

Mit Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor ist die Erklärung Pflicht. Das betrifft viele Paare. Auch sonst lohnt sie sich meist, weil Freibeträge und Pauschbeträge erst dann wirken. Alle Pflichtgründe

Häufige Fragen

Wie mache ich eine Steuererklärung als Ehepaar?

Ihr füllt den Hauptvordruck gemeinsam aus und kreuzt dort die Zusammenveranlagung an. Jede Person trägt ihre Einkünfte in der eigenen Anlage ein. Beide unterschreiben die Erklärung. Verheiratet müsst ihr nur an mindestens einem Tag des Jahres gewesen sein.

Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?

Sie kann günstiger sein, wenn beide ähnlich viel verdienen. Auch bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld oder bei Verlusten bringt der Vergleich oft Vorteile. Die Wahl trefft ihr jedes Jahr neu.

Müssen wir als Ehepaar eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht ist sie bei den Steuerklassen III/V und IV mit Faktor. Auch bei Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen oder mehreren Jobs kann eine Pflicht entstehen. Sonst ist die Abgabe freiwillig.

Was ist besser: Steuererklärung zusammen oder getrennt?

Das hängt von euren Einkommen ab. Je stärker sie auseinanderliegen, desto mehr bringt die Zusammenveranlagung. Bei fast gleichen Einkommen ist der Unterschied klein. Ein Vergleich beider Varianten klärt das.

Was gilt im Jahr der Heirat?

Auch im Jahr der Heirat könnt ihr die Zusammenveranlagung wählen. Es reicht, wenn ihr an mindestens einem Tag des Jahres verheiratet wart. Die Voraussetzungen müssen im Kalenderjahr gleichzeitig vorliegen.