Gemeinsam abgeben, mehr zurückbekommen.

Was du geltend machen kannst
Zusammenveranlagung
Beim Splitting wird euer gemeinsames Einkommen halbiert und daraus die Steuer berechnet. Das senkt den Steuersatz, vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Mehr erfahrenEinzelveranlagung
Ihr gebt zwei Erklärungen ab und erhaltet zwei Bescheide. Die Kosten ordnet das Finanzamt der Person zu, die sie getragen hat.
Mehr erfahrenSteuerklassen wählen
IV/IV ist nach der Heirat der Regelfall, bei großen Einkommensunterschieden passt III/V. Das Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer gerechter.
Mehr erfahrenKinderbetreuung
80 % der Kita- oder Tagesmutterkosten zählen als Sonderausgaben, höchstens 4.800 € je Kind. Verpflegung gehört nicht dazu.
Mehr erfahrenSchulgeld
30 % des Schulgelds zählen als Sonderausgaben, höchstens 5.000 € je Kind.
Mehr erfahrenKindergeld oder Kinderfreibetrag
Das Finanzamt prüft automatisch, was euch mehr bringt. 2026 gibt es 259 € Kindergeld je Kind und Monat.
Mehr erfahrenHaushaltsnahe Kosten
Handwerker, Reinigung und Babysitter zählen mit Rechnung. 20 % der Lohnkosten kommen direkt von der Steuer zurück, höchstens 1.200 €.
Mehr erfahrenWerbungskosten beider Partner
Jede Person trägt ihre eigenen Kosten in eine Anlage N ein. Pendeln, Homeoffice und Arbeitsmittel zählen getrennt.
Mehr erfahrenAlleinerziehende
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 4.260 € für das erste Kind. Er steht in der Anlage Kind.
Rechenbeispiel
Vereinfachtes Beispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Musst du eine Erklärung abgeben?
Mit Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor ist die Erklärung Pflicht. Das betrifft viele Paare. Auch sonst lohnt sie sich meist, weil Freibeträge und Pauschbeträge erst dann wirken. Alle Pflichtgründe




