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Steuer-Glossar

Wohn-Riester

Wohn-Riester ist die Variante der staatlich geförderten Riester-Rente, bei der du dein Guthaben für eine selbst genutzte Immobilie einsetzt. Du kannst damit kaufen, bauen, ein Immobiliendarlehen tilgen, Pflichtanteile einer Wohnungsgenossenschaft erwerben, barrierefrei umbauen oder energetisch sanieren. Für eine Entnahme gelten Mindestbeträge, etwa 3.000 € beim Kauf oder Bau, und die Kosten dürfen nicht zu lange zurückliegen. Das entnommene Kapital läuft als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a EStG auf ein Wohnförderkonto und wird im Alter nachgelagert versteuert.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Wohn-Riester?

Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, bedeutet: Du setzt dein gefördertes Riester-Guthaben für eine selbst genutzte Immobilie ein. Möglich sind Kauf, Bau, die Tilgung eines Immobiliendarlehens, der Erwerb von Pflichtanteilen einer Wohnungsgenossenschaft sowie barrierefreier Umbau und energetische Sanierung. Statt einer monatlichen Zusatzrente baust du so mietfreies Wohnen im Alter auf.

Ist der Wohn-Riester noch sinnvoll?

Das hängt vom Einzelfall ab. Du bindest dein Kapital langfristig, musst die Regeln über viele Jahre einhalten und zahlst im Alter Steuern auf das Wohnförderkonto. Dafür sinken mit jeder Tilgung deine Schulden und du wohnst später mietfrei. Vergleiche deshalb Angebote und lass dich unabhängig beraten.

Was passiert mit dem Wohn-Riester ab 2027?

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und gilt ab dem 01.01.2027 mit einer neuen Fördersystematik. Die Förderung für selbst genutztes Wohneigentum bleibt als Eigenheimrente erhalten. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel in die neue Förderung ist freiwillig. Ob sich das für dich lohnt, solltest du prüfen lassen.

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