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Steuer-Glossar

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag nach § 24a EStG. Du erhältst ihn, wenn du vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hast. Er mindert Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Gewinne und andere voll steuerpflichtige Einkünfte, aber keine gesetzlichen Renten und Pensionen. Für 2026 beträgt er 12,8 % der begünstigten Einkünfte, höchstens 608 €.

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Häufige Fragen

Wer bekommt den Altersentlastungsfreibetrag?

Den Freibetrag bekommst du, wenn du vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hast und begünstigte Einkünfte hast. Dazu zählen etwa Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Gewinne oder voll steuerpflichtige Renten. Wer nur gesetzliche Rente oder Pension bezieht, profitiert nicht.

Wird der Altersentlastungsbetrag vom Finanzamt automatisch berücksichtigt?

Ja, sobald du eine Steuererklärung abgibst, setzt das Finanzamt den Betrag von Amts wegen an. Einen gesonderten Antrag brauchst du nicht. Den Wert findest du anschließend im Steuerbescheid.

Wann gibt es keinen Altersentlastungsbetrag?

Keinen Freibetrag gibt es, wenn du nur gesetzliche Renten oder Pensionen beziehst oder keine positiven begünstigten Einkünfte erzielst. Für spätere Jahrgänge sinkt der Betrag außerdem stufenweise, ab 2058 auf null.

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